2024-12-22
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Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Europäisches Parlament bestätigt Einigung zur Reform des EU-Emissionshandel

Das Europäische Parlament hat heute die politische Einigung zur Reform des EU-Emissionshandels vom 18.12.2022 bestätigt, nach den Mitgliedstaaten im Februar im sog. Rat der ständigen Vertreter (AStV). Es wird nun noch eine formale Befassung im Rat geben, bevor die Reform in Kraft treten kann.

Der Europäische Emissionshandel wird auf fast alle Sektoren ausgeweitet, insbesondere auf die Bereiche Gebäude und Verkehr. Darauf hatten sich am 18.12.2022 das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission im Rahmen der sogenannten Trilog-Verhandlungen geeinigt. Ca. 85 Prozent aller europäischen CO2-Emissionen sind damit zuku?nftig an Zertifikate bzw. Emissionsrechte gebunden. Deren Menge sinkt kontinuierlich ab – entsprechend der europäischen Klimaziele.

Mit diesem Durchbruch werden endlich in ganz Europa auch die bislang schwierigen Sektoren Verkehr und Gebäude stärker in die Pflicht genommen. Verschiedene Vorkehrungen sorgen ohne Beeinträchtigung des Emissionsminderungsziels dafu?r, dass die Preise nicht zu stark ansteigen können und im Gebäude- und Verkehrsbereich schon ab 45 Euro pro Zertifikat abgefedert werden. Die EU hat sich damit auf den zentralen Hebel bei der Absenkung der Treibhausgase bis 2030 geeinigt und ebnet ihren Weg zur vollständigen Treibhausgasneutralität bis 2050.

Staatsekretär im Bundesministerium fu?r Wirtschaft und Klimaschutz Sven Giegold: „Wir haben erreicht, dass der Emissionshandel auf fast alle Sektoren ausgeweitet wird. Damit gibt es einen verbindlichen Deckel fu?r Treibhausgasemissionen. Die Einigung ist wegweisend fu?r die Klimaziele der EU. Diese Reform des EU-Emissionshandels stellt die Weichen fu?r den Umbau der europäischen Wirtschaft hin zu Klimaneutralität. Damit setzt die EU auch weltweit neue Maßstäbe im Klimaschutz. Gleichzeitig lassen wir niemanden zuru?ck. Mit dem Klimasozialfonds werden einkommensschwache Haushalte und finanziell schwächere Kleinstunternehmen nicht allein gelassen.

Um die finanziellen Belastungen der zusätzlichen CO2-Bepreisung fu?r einkommensschwächere Haushalte abzufedern, wird ein neuer Klimasozialfonds in Höhe von 65 Milliarden Euro eingerichtet. Mit dem anfangs etwas langsameren Einstieg in den CO2-Grenzausgleich und der Stärkung des Innovationsfonds enthält die Einigung auch eine gute Balance bei der Dekarbonisierung der europäischen Industrie: Sie erhält bis 2030 mehr Raum und auch mehr Unterstu?tzung fu?r notwendige Dekarbonisierungsmaßnahmen. Ein Review in 2025 ermöglicht zudem weitere mit dem WTO-Recht kompatible Nachbesserungen beim Carbon Leakage-Schutz, sollte dies als erforderlich angesehen werden.

Mit der Einigung zum europäischen Emissionshandel ist nun der größte Teil des Fit-for-55-Programms ausverhandelt. Das Programm enthält alle Maßnahmen mit der die EU-Mitgliedstaaten ihre verschärften Klimaziele - die CO2-Emissionen der EU mu?ssen bis 2030 um 55 % gegenu?ber 1990 absinken - erreichen wollen.

Überblick zum EU-Emissionshandel:

Schärfere Regeln fu?r den Emissionshandel

Die Trilog-Einigung sieht vor, die Menge der CO2-Zertifikate – die Emissionsrechte – im EU-Emissionshandelssystem (ETS-1) bis 2030 im Vergleich zu 2005 schrittweise um 62 Prozent zu senken (bisher 43 Prozent). Auch die Regeln fu?r die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten wurden umfangreich u?berarbeitet. Insbesondere sollen effiziente Unternehmen ku?nftig von einer kostenlosen Zuteilung profitieren, wohingegen ineffiziente Anlagen Ku?rzungen befu?rchten mu?ssen, wenn sie keine Effizienzmaßnahmen durchfu?hren. Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten fu?r den Luftfahrtbereich und fu?r die Industriesektoren, die ku?nftig durch den CO2-Grenzausgleich vor einem Carbon Leakage Risiko geschu?tzt werden, soll stufenweise auslaufen. Außerdem wird der Seeverkehr ab 2024 in den Emissionshandel einbezogen. Damit deckt der ETS-1 dann fast die Hälfte aller europäischen Treibhausgasemissionen und die größten Quellen fu?r klimaschädliche Treibhausgase ab: im Energiesektor, in der energieintensiven Industrie sowie im See- und Luftverkehr.

Ein Teil der Einnahmen fließt in den Innovationsfonds, der Investitionen in klimafreundliche Technologien fördert. Im Vergleich zur derzeitigen Größe des Fonds wurden zusätzlich etwa 85 Millionen Zertifikate hinzugefu?gt, die u.a. aus der Einbeziehung des Seeverkehrs und aufgrund der Einfu?hrung des CO2-Grenzausgleichs gewonnen werden. Das Volumen des Innovationsfonds beläuft sich damit auf geschätzt etwa 40 Mrd. EUR fu?r den Zeitraum 2021-2030.

Neuer Emissionshandel fu?r Gebäude, Verkehr und Prozesswärme in der Kleinindustrie

Die Einigung sieht zudem vor, ab 2027 ein neues zusätzliches und eigenständiges Emissionshandelssystem fu?r Gebäude, den Straßenverkehr und Brennstoffe in bestimmten industriellen Sektoren zu schaffen – ähnlich dem nationalen deutschen Brennstoffemissionshandel. Hier ist es auf den letzten Metern noch gelungen, im europäischen ETS zusätzliche Emissionsmengen einzubeziehen. Die Menge der Emissionsrechte soll um 5,10 Prozent und ab 2028 um 5,38 Prozent jährlich zuru?ckgehen. Kostenlose Emissionsrechte sind nicht vorgesehen, da die Preise von den Brennstoffhändlern an die Verbraucher weitergegeben werden sollen, um die notwendigen Klimaschutzanreize zu erzielen.

Klimasozialfonds

Ein neuer Klimasozialfonds soll den Mitgliedstaaten Finanzmittel zur Verfu?gung stellen, um die sozialen Auswirkungen des vorgeschlagenen neuen Emissionshandelssystems ETS-II auszugleichen. Der Fonds soll vor allem Investitionen in effizientere Gebäude und emissionsärmere Mobilität unterstu?tzen. Die Maßnahmen sollen hauptsächlich einkommensschwachen Haushalten und finanziell schwächeren Kleinstunternehmen zugutekommen. Vorru?bergehend können die Mitgliedstaaten u?ber den Fonds auch direkte Einkommensbeihilfen fu?r besonders vulnerable Haushalte finanzieren.
Der Fonds hat eine Gesamthöhe von 65 Milliarden Euro u?ber eine Laufzeit von 2026-2032 und wird größtenteils aus Einnahmen des neuen ETS II fu?r Gebäude und Straßenverkehr finanziert. Zusätzlich werden die Mitgliedstaaten mit eigenen Haushaltsmitteln zu den durchgefu?hrten Maßnahmen beitragen. Durch einen entsprechenden Zuweisungsschlu?ssel der Gesamtmittel wird nicht nur ein solidarischer Ausgleich innerhalb der Mitgliedstaaten, sondern auch europaweit zwischen allen Mitgliedstaaten sichergestellt.

Quelle:
BMWK
Autor:
Pressestelle
Link:
www.bmwk.de/...
Keywords:
BMWK, EU, Europa, Parlament, Emissionshandel, Deutschland, Mitgliedsstaat, Zertifikat, Emissionen, CO2, klimafreundlich, Technologie
Windenergie Wiki:
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