2024-12-02
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Meldung von Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)

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Expertenrat für Klimafragen bestätigt Warnung der Deutschen Umwelthilfe: Bundestag darf drohender faktischer Abschaffung des Klimaschutzgesetzes nicht zustimmen

Der Expertenrat der Bundesregierung bestätigt die verheerende Bilanz der Klimapolitik der Bundesregierung. Es kommentieren die Bundesgeschäftsführerin und die Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer: „Die geplante Abschaffung der jährlich kontrollierten und nachzusteuernden Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist ein Generalangriff auf den Klimaschutz. Profitieren würde vor allem der Verkehrssektor: FDP-Minister Wissing könnte so seine rückwärtsgewandte und auf fossilen Straßenverkehr fixierte Politik unverändert weiterführen. Aktuell unternimmt er nichts, um den vom Expertenrat bestätigten Klimanotstand im Verkehrsbereich abzuwenden. Stattdessen verfängt er sich unter dem wohlwollenden Blick des Bundeskanzlers im Mythenreich synthetischer Kraftstoffe, die weder verfügbar noch bezahlbar sein werden. Die überfällige Sanierung von Verkehrsinfrastruktur verschleppt er ebenso wie die zügige Elektrifizierung und den Ausbau der Schiene. Es ist unverzichtbar, dass die einzelnen Sektoren – wie aktuell vor allem Verkehr und Gebäude – zu jährlichen Emissionsminderungen verpflichtet werden. Wir werden in einer bundesweiten Aktion Druck auf alle Bundestagsabgeordneten demokratischer Parteien aufbauen, einer faktischen Abschaffung des Klimaschutzgesetzes nicht zuzustimmen. Zudem setzen wir auf die für diesen Sommer vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angekündigte Verhandlung unserer Klimaklagen gegen die Bundesregierung.“

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin: „Die Bundesregierung bricht in diesem Moment geltendes Recht, weil sie bereits drei Jahre in Folge die Klimaziele im Gebäudesektor gerissen hat. Daraus zu schlussfolgern, einfach die Verpflichtung für die Sektoren abzuschaffen, die Ziele erreichen zu müssen, ist in höchstem Maße verantwortungslos. Welche gravierenden Fehler dann gemacht werden können, zeigt die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Sie sieht eine Mogelpackung wie ‚H2-Ready-Label‘ für Gasheizungen vor, die den Gebäudesektor über Jahrzehnte in die fossile Abhängigkeit zwingen werden. Einen Aufkleber auf eine Heizung zu pappen, macht sie leider noch lange nicht klimafreundlich oder bezahlbar. Wir fordern von der Bundesregierung Maßnahmen, die planbar und nachhaltig dafür sorgen, dass unsere Gebäude klimaneutral und bezahlbar für alle betrieben werden können.“

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer: „Die Einschätzung des Expertenrats bestätigt unsere Warnungen: Die verpflichtenden Klimaschutzziele sind essentieller Bestandteil eines wirksamen Klimaschutzgesetzes. Nur was regelmäßig gemessen und geprüft wird, kann von Politik und Wirtschaft auch nachprüfbar umgesetzt werden. Deswegen müssen die jahresscharfen Sektorziele im Bundesklimaschutzgesetz erhalten bleiben, alles andere widerspricht dem wegweisenden Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts.“

Quelle:
DUH
Autor:
Pressestelle
Link:
www.duh.de/...
Keywords:
DUH, Bundestag, Klimagesetz, Abschaffung, Bundesverfassungsgericht, Verkehr, gebäude, Sektorziel, Recht



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