Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Zum Branchenprofil von
DWD kündigt Anpassung der Schutzbereiche für Wetterradare an
Der DWD hat entsprechend die Anpassung der Schutzbereiche mit Wirkung von Anfang 2024 angekündigt (Pressemeldung hier).
Zwar geht die Ankündigung nicht ins Detail. Es dürfte aber wohl davon auszugehen sein, dass ab dem Wirksamwerden der Verkleinerung Windenergieanlagen, die weiter als 5 km von Wetterradarstandorten entfernt geplant sind, keinen Einwänden des DWD mehr gegenüberstehen.
Im Gegenzug hofft der DWD auf eine Übermittlung von Wetterdaten durch die Betreiber von Windenergieanlagen innerhalb der bisherigen Schutzbereiche.
Zudem kündigt der DWD an, dass er auch für die Verlegung von Radarstandorten offen ist, sobald feststeht, welche Flächen als Windenergiegebiete nach dem WindBG ausgewiesen werden.
Offen ist derzeit noch, was die Ankündigung für Planungen innerhalb des beibehaltenen 5 km-Schutzbereiches bedeutet. Der DWD hat sich dazu nicht geäußert. Nach unserer Auffassung dürfte auch in diesem Abstand kein absolutes Bauverbot bestehen, allerdings wird die Diskussion innerhalb dieser Abstände sicher nicht einfacher.
- Quelle:
- prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.prometheus-recht.de/...
- Keywords:
- prometheus, DWD, Wetterradar, Fläche, Robert Habeck, Verkleinerung, Wirkung, Windenergieanlage, Windpark, Schutzbereich