2024-12-18
https://w3.windmesse.de/windenergie/news/43510-tuv-sud-cybersecurity-uberwachungsbedurftig-anlage-massnahme-gefahrdung-zus-prufung-sicherheit

Maßnahmen zur Cybersecurity vornehmen

Jörg Becker (Bild: TÜV Süd)Jörg Becker (Bild: TÜV Süd)
Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen müssen Maßnahmen gegen Cybergefährdungen festlegen, betont TÜV Süd.

Official Press Release TÜV Süd AG:

Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen müssen Maßnahmen gegen Cybergefährdungen festlegen

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Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen müssen Maßnahmen gegen Cybergefährdungen festlegen

Die Anforderungen an die Cybersecurity von überwachungsbedürften Anlagen werden deutlich konkretisiert. Betreiber müssen mögliche Gefährdungen ihrer Anlagen durch Cyberangriffe ermitteln und wirksame Gegenmaßnahmen entwickeln. Die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) werden zukünftig überprüfen, ob Cyberbedrohungen im Zusammenhang mit dem sicheren Betrieb der Anlagen ausreichend behandelt wurden.

Bei überwachungsbedürftigen Anlagen handelt es sich um Arbeitsmittel, von denen besondere Gefährdungen ausgehen. Dazu zählen Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Druckanlagen. Die Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen sind im Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) und in der... ... More: Official Press Release TÜV Süd AG

Keywords:
TÜV Süd, Cybersecurity, überwachungsbedürftig, Anlage, Maßnahme, Gefährdung, ZÜS, Prüfung, Sicherheit







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