2024-04-24
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Meldung von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.


Trotz einiger Verbesserungen: Umsetzung bleibt Mammut-Aufgabe

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages hat heute über Änderungen an den Gesetzentwürfen zur Strom- und zur Gas-/Wärmepreisbremse beraten, die morgen im Bundestag verabschiedet werden sollen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

Bild: PixabayBild: Pixabay

„Die Gesetzentwürfe zu den Energiepreisbremsen sind so komplex geraten, dass ihre praktische Umsetzung eine Mammut-Aufgabe für die Energiebranche wird. Die Energieversorger sehen die Notwendigkeit, dass in Krisenzeiten alle gemeinsam maximale Anstrengungen unternehmen müssen. Die Energiebranche wird alles in ihrer Macht Stehende tun, damit die staatlichen Entlastungen so reibungslos wie möglich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Angesichts der äußerst aufwändigen Umstellung der IT-Systeme, mittels derer die Entlastungen für über 40 Millionen Haushalte sowie für tausende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft organisiert werden müssen und angesichts der für die komplexen Aufgaben weder existierenden noch automatisierten Marktprozesse kann ein völlig reibungsloser Start der Preisbremsen am 1. März 2023 zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollständig garantiert werden.
Es ist ein absolutes Novum, dass die Bundesregierung einer Branche Aufgaben überträgt, die eigentlich zum klassischen Kernbereich des Staates gehören. Der Staat muss schleunigst ein System schaffen, um selbst staatliche Unterstützung an die Bürgerinnen Bürger zielgerecht und einkommensabhängig auszahlen zu können. Es ist deshalb auch nicht zielführend, dass laut des Entschließungsantrages des Wirtschaftsausschusses Weiterentwicklungsmöglichkeiten der Preisbremsen in Richtung Basiskontingente und spezifischerer Rabattierungen diskutiert werden sollen. Staatliche Aufgaben und damit verbundene Ziele muss der Staat umsetzen.“
Zu den Vorschlägen des Ausschusses für Wirtschaft und Klima:
„Erfreulich ist, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Klima heute Änderungen verabschiedet hat, die zumindest an einigen Stellen zu Verbesserungen beitragen. So wurden Regelungen für Erdgas, Wärme und Strom auf der Entlastungsseite angeglichen, Klarstellungen vorgenommen und Fristen angepasst, so dass insgesamt eine Verbesserung bei der Umsetzung erreicht wurde.
Zudem will der Wirtschaftsausschuss richtigerweise den Vorstoß des Bundeswirtschaftsministeriums stoppen, die vermiedenen Netzentgelte zu streichen. Der BDEW hatte sich dafür eingesetzt, die bestehenden Regelungen zu den vermiedenen Netzentgelten beizubehalten. Eine Streichung hätte einen massiven Vertrauensbruch bedeutet, der die in dieser Krise so dringend notwendigen Investitionen in Erneuerbare Energien, Netzausbau und Versorgungssicherheit gefährdet hätte.
Ebenso wichtig ist, dass der Bundestag die dringend erforderliche Anhebung der Höchstwerte in den Ausschreibungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen im EEG ermöglichen will. Die Kosten für die Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Projekten steigen aufgrund höherer Rohstoffkosten und aufgrund steigender Zinsen.
Völlig inakzeptabel ist aus Sicht des BDEW die Verordnungsermächtigung zur Einbeziehung von Steinkohlekraftwerken in die Erlösabschöpfung. Für eine sichere Stromversorgung im Winter haben die Anlagenbetreiber unter der gerechtfertigten Annahme, dass Steinkohle vom Strompreisbremsen-Gesetz nicht erfasst wird, ihre Kraftwerke freiwillig und nach den Vorgaben des Ersatzkraftwerkebereithaltungs-Gesetzes sowie mit erheblichen Vorleistungen in den Marktbetrieb zurückgeholt.
Wichtig bleibt weiterhin, dass alle relevanten Akteure klar kommunizieren, dass es mit den Preisbremsen kein grundsätzliches Preiserhöhungs-Verbot gibt. Vielmehr sind auch mit den Preisbremsen-Gesetzen unter bestimmten Bedingungen Erhöhungen auch weiterhin möglich – unter anderem dann, wenn damit nur gestiegene Beschaffungskosten oder steigende staatliche Preisbestanteile weitergegeben werden. Preisanpassungen müssen auch nicht vorab einer Behörde zur Genehmigung vorgelegt werden.
Um es klar zu sagen: Es darf nicht passieren, dass einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass angemessene und nach den allgemeinen Regeln zulässige Anpassungen weiterhin möglich sind, denn die Energieversorger können Energie nicht zu Preisen anbieten, die unter ihren eigenen Kosten für diese Energie liegen. Pauschale Missbrauchsvorwürfe, wie sie in den vergangenen Tagen die Runde gemacht haben, sind ein Unding.“

Quelle:
BDEW
Autor:
Jan Ulland
Email:
presse@bdew.de
Keywords:
Strompreisbremse, Gaspreisbremse, Wärmepreisbremse, Bundestag, bdew, Kerstin Andreae
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