Der Klärung verpflichtet - Clearingstelle EEG | KWKG zum 15-jährigen Jubiläum
Sie ist in ihrer Form einzigartig in Deutschland: die Clearingstelle EEG | KWKG. Die Einrichtung bietet Klärung bei komplizierten Fragestellungen im Energiesektor zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und zum
Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) an. In keiner anderen Branche dieser Republik gibt es eine ähnliche Institution, die bei unklaren Sachverhalten Licht ins Dunkel bringt und im Konfliktfall eine Empfehlung für die Akteure ausspricht. Damit wird einem Gang vor Gericht
vorgebeugt. Sie wurde 2007 ins Leben gerufen und besteht somit seit 15 Jahren.
Vergleichbare Einrichtungen in anderen Branchen gibt es höchstens im Versicherungs- und im Bankensektor mit dem Versicherungs-Ombudsmann bzw. dem Ombudsmann der privaten Banken. Wobei deren Klienten für eine Schlichtung in der Regel Verbraucher sind.
Die Clearingsstelle EEG | KWKG klärt zwischen den Akteuren der Energiewirtschaft, also den Anlagen- und Netzbetreibern, Direktvermarktern sowie Messstellenbetreibern.
„Unsere Aufgabe ist es, Konflikte zu klären. Dabei verhalten wir uns strikt neutral“, betont Dr.Martin Winkler, Wissenschaftlicher Leiter der Clearingstelle EEG | KWKG und Geschäftsführer der RELAW GmbH, Trägerorganisation der Schlichtungsstelle. Damit unterscheide sich die Einrichtung deutlich von der juristischen Rechtsberatung von Anwaltskanzleien, die immer das Wohl des Mandanten im Auge habe. Neutralität und Unabhängigkeit seien wichtig, da es sich die Clearingstelle schlicht nicht leisten könne, wenig ausbalanciert in dem Spannungsfeld der Interessengruppen der Energiewirtschaft Empfehlungen auszusprechen. Schließlich gehe es um die Akzeptanz im Feld, fügt Sönke Dibbern, Kaufmännischer Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG und Geschäftsführer der
RELAW GmbH, hinzu. Von daher fungiere die Clearingstelle EEG | KWKG als „Dienstleister für die Branche“.
Warum kam es nun im Jahr 2007 zur Gründung solch einer Einrichtung? Treiber war das starke Wachstum der Zahl der Erneuerbaren-Energien-Anlagen und der wachsende Umfang des EEG. „Am Anfang war der Gesetzestext des EEG überschaubar“, erläutert Winkler.
Doch mit der Zeit sei alles komplexer geworden – unterschiedliche Konstellationen bei einer steigenden Zahl der Anlagen, technische Detailfragen, komplizierte Netzanbindung, das Problem der Strommessung – und nicht jedes Detail konnte im Einzelfall im Gesetzestext
„sofort auf den Punkt“ gebracht werden. Ausdruck der Komplexität ist der Umfang des EEG: Die 1. Ausgabe des EEG im Jahr 2000 umfasste 10 Paragrafen, das jüngste wies über 200 Paragrafen auf.
Orientierung für das Aufsetzen einer zentralen Schlichtungsstelle in Berlin bot die Clearingstelle NRW. Diese Einrichtung war in den 2000er Jahren in Nordrhein-Westfalen ein Ratgebergremium aus etwa 40 Branchenvertretern, das aber keine Entscheidungsgewalt inne hatte und damit wenige Ergebnisse zutage brachte. Deshalb wurde im Jahr 2007 in Berlin die Clearingstelle EEG mit „exekutiver Kraft“ ausgelegt.
Sie war zuerst dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zugeordnet, seit 2013 dann dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Drehte sich anfangs das Themengebiet nur um das EEG, so wurden 2017 die
Kompetenzen um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) erweitert – bei Messung des von einer EEG-Anlage erzeugten oder bezogenen Stroms. 2018 kamen noch KWK-Anlagen hinzu. „Wobei dieser Bereich noch nicht so fliegt“, gibt Geschäftsführer Winkler offen zu.
Von 2007 bis 2021 erreichten die Clearingstelle EEG | KWKG insgesamt 14.157 Anfragen, allein 1089 im vergangenen Jahr. Die meisten Anfragen 2021 kamen zur Photovoltaik (74 %), gefolgt von Sonstiges (10 %), Biomasse (8 %), KWK & Wind (jeweils 3 %) und Wasser
(2 %).
Die Clearingstelle EEG | KWKG bietet Zugang für jeden: „Eine anwaltliche Vertretung ist nicht notwendig“, betont Geschäftsführer Dibbern. Für die Interessierten mit einem Konfliktfall hat die Clearingstelle auf der Homepage ein Anfrageformular bereitgestellt. Dort kann der Anfrager den Sachverhalt niederschreiben und online oder analog einreichen.
Intern wird geklärt, ob der Konfliktfall bereits behandelt wurde – dann wird auf das Ergebnis verwiesen –, oder ob ein neues Klärungsverfahren nötig ist. Zu 90 % kann die Einrichtung binnen 10 Tagen einen klärenden Verweis auf den Sachverhalt liefern. Für etwa 10 % der Anfragen muss ein neues Klärungsverfahren initiiert werden, das bis zu einem Jahr dauert. Schließlich müssen sich die Experten der Clearingstelle ggf zunächst mit Fachleuten aus Ministerien und Verbänden zusammenschließen und z.B. im Rahmen von „Runden Tischen“ Empfehlungen entwickeln.
Die Kosten für die Dienstleistung sind vergleichsweise gering. Eine Anfrage ist kostenlos. Wird zur Klärung des Sachverhalts ein Verfahren nötig, orientieren sich die Kosten an der Leistung der Anlage; egal wie lange an einem Fall gearbeitet wird. Beispiel: Für jede Gattung
der Erneuerbaren wird ein Bemessungssatz verlangt; für Anlagen mit Solarstrahlung liegt er bei 60 Cent/kW, während Windkraft-Turbinen mit einem Satz von 90 Cent/kW verrechnet werden. Je nach Größe der Anlage kommt noch ein Größenklassen-Koeffizient dazu. Ein
Verfahren einer 4-MW-Windanlage kostet demnach ein Nettoentgelt von 3072 Euro, eine Fotovoltaik-Anlage mit 10 kW schlägt mit lediglich netto 75 Euro zu Buche. Die Verfahren sind damit deutlicher günstiger als ein Prozess vor Gericht. Eine Übersicht über die Kosten bietet ein Entgeltrechner und die Entgeltordnung – beides ist auf der Homepage zu finden.
In 15 Jahren haben die Experten der Clearingstelle EEG | KWKG viele technische und juristische Sachverhalte geklärt, geschlichtet und präzisiert. Damit wurde eine hohe Kompetenz zu allen Fragen rund um EEG und KWKG aufgebaut. Aufgrund der stetig wachsenden Zahl an Anfragen und Aufgaben wuchs die Mannschaft der Clearingstelle EEG | KWKG auf mittlerweile 32 Kräfte an.
Alle Fälle sind in der Internet-Datenbank der Homepage aufgelistet. Damit ist diese Datenbank, die von jedem kostenlos einsehbar ist, die größte, frei zugängliche Ansammlung von Rechtsfällen zu Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland, erklärt Geschäftsführer Dibbern. Es sind mehr als 4000 Einträge gelistet. Das Wissen und die Klärungskompetenz vermittelte die Einrichtung auch in 41 Fachgesprächen, die von mehr als 5000 Teilnehmern besucht wurden.
Die Clearingstelle EEG | KWKG hat in 15 Jahren viel geschafft. Das sieht auch die Branche: „Die Clearingstelle EEG|KWKG leistet wertvolle Arbeit für die Energiewirtschaft“, betont Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energieund Wasserwirtschaft e.V. (BDEW). In zahlreichen Fällen – insbesondere zwischen Anlagen- und Netzbetreibern – habe sie dazu beigetragen, Streitigkeiten zu vermeiden.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) stellt heraus: „Die Clearingstelle hat sich in den 15 Jahren einen Ruf als faire, unbürokratische und professionelle Institution erarbeitet, die schnelle Hilfe und konkrete Lösungsvorschläge für alle Fragen rund ums EEG und KWKG bietet.“
Auch die Fachleute aus dem Rechtssektor sparen nicht mit Lob: „Die Clearingstelle EEG | KWKG ist eine zentrale und wichtige Institution innerhalb der Energiewirtschaft, die nicht mehr wegzudenken ist“, betont die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held. Viele Fragen im Bereich der Erneuerbaren Energien und der KWK ließen sich somit schnell und effizient klären.
- Source:
- Armin Leßner
- Author:
- Armin Leßner
- Email:
- info@lessner.eu
- Keywords:
- Clearingstelle, EEG, KWKG, Anlagenbetreiber, Experten, Energiesystem, Konflikt, Jubiläum
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