Meldung von Land Baden-Württemberg
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Teilbericht zu Klimaschutzzielen vorgestellt
Als erstes Bundesland wird Baden-Württemberg Sektorziele rechtlich verbindlich in seinem Klimaschutzgesetz festlegen. Dafür hat ein wissenschaftliches Konsortium unter der Führung des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) nun in einem Forschungsvorhaben diese Sektorziele errechnet, die die Klimaschutzministerin Thekla Walker am 24. Juni 2022 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt hat.
Das Szenario der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (PDF) zeigt den Pfad auf, wie Baden-Württemberg innerhalb von weniger als 20 Jahren die Treibhausgas-Neutralität erreichen kann und welche Treibhausgas-Mengen die einzelnen Sektoren von der Industrie über den Verkehr bis hin zur Landwirtschaft bis 2030 einsparen müssen, um die im Klimaschutzgesetz des Landes gesteckten Ziele einhalten zu können.
Ehrgeizige Ziele erlauben keinen Aufschub mehr
„Der Teilbericht legt nüchtern dar, dass wir unsere Klimaschutzziele erreichen können“, sagte Walker heute in Stuttgart. Allerdings sei dafür eine nie dagewesene Kraftanstrengung auf allen Ebenen erforderlich.
„Diese Ziele sind sehr ehrgeizig, besonders das Zwischenziel bis 2030. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren, keinen Spielraum für Verhandlungen. Ganz im Gegenteil: Jede einzelne Maßnahme ist entscheidend und duldet keinen Aufschub mehr.“
Bis 2030 müssen nach dem Klimaschutzgesetz des Landes 65 Prozent der Treibhausgas-Emissionen im Vergleich zu 1990 eingespart werden, das entspricht auf alle Sektoren verteilt einem Emissionsziel von insgesamt rund 32 Millionen Kohlenstoffdioxid(CO2)-Äquivalenten im Jahr 2030. Das sei innerhalb von acht Jahren eine immense Herausforderung, erläuterte Ministerin Walker. „Es ist aber richtig, dass wir uns ehrgeizige Ziele setzen – ohne die kann keine Aufbruchsstimmung entstehen, die wir so dringend brauchen.“
Klima-Sachverständigenrat unterstützt Landesregierung
Das Land habe dafür die Weichen gestellt, hob die Klimaschutzministerin hervor. Auf dem Weg zur Klimaneutralität soll unter anderem das neue Klima-Maßnahmen-Register die Arbeit der Landesregierung unterstützen. „Endlich haben wir kein starres System mehr, sondern können mit gezielten Maßnahmen flexibel auf die jeweiligen Situationen reagieren und kontinuierlich neue Ideen der zuständigen Ressorts in diese Maßnahmensammlung aufnehmen, um die Emissionen zu reduzieren.“
Darüber hinaus begleite ein unabhängiger Klima-Sachverständigenrat die Landesregierung mit seiner Expertise: „Er wird einen Bericht vorlegen, aus dem hervorgehen wird, ob wir mit unseren Maßnahmen auf dem richtigen Pfad sind oder nachsteuern müssen.“
Zentrale Aussagen des Zwischenberichts des Forschungsvorhabens
- Der Kohleausstieg bis 2030 ist für das 2030-Ziel zwingend erforderlich.
- Aufgrund der erforderlichen Elektrifizierung im Gebäudesektor, der Industrie und im Verkehrssektor werden wir eine deutliche Erhöhung des Strombedarfs (von 72 Terrawattstunden in 2019 auf 88 Terrawattstunden in 2030 sowie 111 Terrawattstunden in 2040) erwarten können.
- Wir brauchen weiter einen drastisch steigenden Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung (von 82 Prozent bis 2030 auf 98 Prozent bis 2040).
- Im Verkehrssektor soll der motorisierte Individualverkehr (MIV) durch Verkehrsverlagerung und Vermeidung bis 2040 um 38 Prozent gegenüber 2019 sinken. Bis 2030 soll der Neuzulassungsanteil von Elektroautos auf 100 Prozent steigen; 34 Prozent der Fahrleistung wird dann elektrisch erbracht; 2040 ist der Verbrenneranteil nur noch marginal.
- Im Sektor Landwirtschaft sind die Reduktion der Tierbestände sowie eine Verringerung des Konsums tierischer Produkte die zentralen Hebel zur Emissionsreduktion.
- Quelle:
- Land Baden-Württemberg
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.baden-wuerttemberg.de/...
- Keywords:
- Baden-Württemberg, Teilbericht, Klimaschutz, Ziel, Bundesland, ENergiewende, ZSW, Forschung, Aufschub, Wasserstoff, Emissionen