2024-04-19
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Einschätzung: EU-Taxonomie juristisch zu stoppen

Das Centrum für Europäische Politik (cep) sieht einen Hebel, die umstrittene EU-Taxonomie, in der Atomkraft und Erdgas als nachhaltig deklariert werden, juristisch zu stoppen.

Bild: PixabayBild: Pixabay

"Europarechtlich darf die Kommission nicht über die Nachhaltigkeit von Atomenergie und Erdgas entscheiden", betont cep-Jurist Götz Reichert, der das Vorhaben mit cep-Ökonom Philipp Eckhardt analysiert hat. Am 31. Dezember 2021 hatte die Kommission den Entwurf für einen delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie vorgelegt. Demnach will sie Atomenergie und Erdgas als "ökologisch nachhaltig" einstufen.

Darüber ist in der EU ein heftiger Streit ausgebrochen: Während Deutschland die Einstufung von Atomkraft als nachhaltig ablehnt, aber Gaskraftwerke befürwortet, sieht es in Frankreich genau anders herum aus. Unterdessen erwägen Österreich und Luxemburg gegen das Gesamtpaket zu klagen, während vor allem Staaten in Osteuropa die Taxonomie begrüßen.

"Die Kommission hat sich mit der Taxonomie-Verordnung in eine doppelte Falle manövriert: politisch in der Frage, was als ökologisch nachhaltig gelten soll, rechtlich in der Frage, ob sie zur Entscheidung darüber überhaupt ermächtigt werden kann", sagt Eckhardt. Mit ihrem faktischen Taxonomie-Monopol habe sich die Kommission das Recht übertragen lassen, Wirtschaftstätigkeiten als "ökologisch nachhaltig" einzustufen. Eine Einstufung sei jedoch, wie die aktuelle Kontroverse beweise, zumindest für Atomenergie und Erdgas hochumstritten.

Genau aus diesem Grund müsste eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) laut Reichert Erfolg haben, da es sich nicht nur um eine "nicht wesentliche", technische Detailregelung handelt. "Der EuGH müsste daher urteilen, dass der delegierte Rechtsakt gegen den Wesentlichkeitsvorbehalt zugunsten des EU-Gesetzgebers verstößt und daher nichtig ist", erklärt Reichert in einer Mitteilung. Die Bundesregierung habe in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht, dass sich Deutschland zumindest die Option offenhält, vor dem EuGH aufgrund der Verletzung des Wesentlichkeitsvorbehalts nach Art. 290 AEUV zu klagen.

Die komplette Einschätzung des cep finden Sie hier.

Quelle:
cep
Autor:
Windmesse Redaktion
Email:
presse@windmesse.de
Keywords:
cep, Atomkraft, Erdgas, EU, Texonomie, Einschätzung, Recht, Klage, Deutschland, Frankreich, Österreich, Luxemburg, Gesetz, nachhaltig



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