2024-03-29
http://w3.windmesse.de/windenergie/pm/38232-light-guard-wobben-properties-gericht-patent-bnk-lizenz-enercon-windkraftanlage-transponder-bedarfsgesteuerte-nachtkennzeichnung-prozess

Meldung von Light:Guard GmbH

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Light:Guard und Wobben Properties lassen Patentangelegenheit zur BNK gerichtlich klären

In der Patentangelegenheit zwischen Wobben Properties GmbH und Light:Guard GmbH ist es nun zu einer Patentklage seitens Wobben Properties gekommen, da bisher keine außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte. Wobben Properties verwertet Patente und Markenrechte für den Windenergieanlagenhersteller Enercon. Inhalt der Auseinandersetzung ist das europäische Patent EP 1 984 622 B1, bei dem es um transponderbasierte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen geht.

Bild: PixabayBild: Pixabay

Die Entwicklung des transponderbasierten light:guard-Systems erfolgte in enger Abstimmung mit verschiedenen Patentanwält:innen, darunter auch ein Spezialist eines Windenergieanlagenherstellers. Light:Guard ist überzeugt, ein System entwickelt zu haben, ohne die im Patent genannten Ansprüche zu berühren. Ein Angebot zur Lizenzannahme, welches Wobben Properties im vergangenen November an Light:Guard übermittelt hatte, wurde aus diesem Grund abgelehnt. Der folgende Austausch von Argumenten blieb erfolglos, da beide Seiten weiterhin von ihren Standpunkten überzeugt sind.

Im nun folgenden Gerichtsverfahren soll somit geklärt werden, ob das light:guard-System eine Technologie nutzt, welche vom Patentanspruch von Wobben Properties umfasst wird. Eine mögliche lizenzfreie Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung könnte auch eine finanzielle Entlastung für die gesamte Branche bedeuten. Daher lohne es sich in diesem Fall, den gerichtlichen Weg zu gehen: „Patentstreitigkeiten gerichtlich klären zu lassen, ist ein übliches Verfahren in der Industrie. In der Automobilbranche, der Medizintechnik oder auch der Pharmaindustrie ist ein solches Vorgehen alltäglich. Im vorliegenden Fall sehen wir uns gut aufgestellt, da das light:guard-System unserer Meinung nach nicht in den Schutzumfang von Anspruch 1 der EP 1 984 622 B1 eingreift“, erklärt Patentanwalt Dr. Jan-David Hecht, der Light:Guard in dem Verfahren begleiten wird.

Alexander Gerdes, Geschäftsführer von Light:Guard, ergänzt: „Wir bleiben für eine außergerichtliche Einigung weiter gesprächsbereit und haben selbstverständlich auch für den Fall eines für uns ungünstigen Ausgangs entsprechend vorgesorgt.“

Interessierte und Kund:innen können sich bei Rückfragen gerne an das Light:Guard-Vertriebsteam wenden.

Quelle:
Light:Guard GmbH
Autor:
Pressestelle
Link:
www.light-guard.com/...
Keywords:
Light:Guard, Wobben Properties, Gericht, Patent, BNK, Lizenz, Enercon, Windkraftanlage, Transponder, bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, Prozess



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