Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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EEG-Reparaturgesetz noch unzureichend – Beschluss des BVerfG aufgreifen
In seiner Stellungnahme zeigt der BWE auf, welche fehlerhaften Punkte bereits ausgebessert wurden und wo weiter dringender Handlungsbedarf besteht.
„Es ist gut, dass die Bundesregierung nun offensichtliche Fehler im EEG 2021 korrigiert, die sich noch kurz vor der Verabschiedung ins EEG 2021 eingeschlichen hatten. Zusätzlich werden erste Ankündigungen aus dem Entschließungsantrag angepackt, den die Koalition begleitend zum EEG 2021 im Dezember beschlossen hatte. Dazu zählen Anpassungen in der Ausschreibungssystematik, erste Erhöhungen beim Ausschreibungsvolumen in 2022, veränderte Regelungen zur Nachholung nicht bezuschlagter Volumina aber auch die vorgesehene Berichtspflicht zum Thema Flugnavigation. Insgesamt sind die Gesetzesänderungen allerdings unzureichend. Sie berücksichtigen den in der vergangenen Woche erteilten Auftrag des Bundesverfassungsgerichts noch nicht. Hier braucht es noch weitere Korrekturen im parlamentarischen Verfahren“, unterstrich Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
„Für die Beschleunigungen der Genehmigungen bei der Windenergie an Land braucht es jetzt weitere gesetzliche Klärungen. Die Themen dürfen nicht länger zurückgestellt bleiben. Ohne ausreichende Genehmigungen fehlen Projekte zur Umsetzung der Ziele der Bundesregierung. Der klare Auftrag aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz muss noch in der laufenden Legislatur umgesetzt werden. Wir erwarten, dass der Bundestag dafür noch aktiv wird und in diesem Zusammenhang unter anderem konkrete Beschlüsse zur Erleichterung des Repowering auf den Weg bringt. Auch dafür liegen unsere Vorschläge auf dem Tisch“, machte Hermann Albers deutlich.
- Quelle:
- BWE
- Autor:
- Pressestelle
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- www.wind-energie.de/...
- Keywords:
- BWE, Stillstand, EEG 2021, Bundesregierung, Kabinett, Stellungnahme, Formulierungshilfe, Fehler, Korrektur, Verband
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