2024-12-22
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Meldung von Land Schleswig-Holstein

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Regionalpläne beschlossen

Das Kabinett hat den fertigen Regionalplänen Windenergie zugestimmt. Sie werden mit dem Auslaufen des Moratoriums zum 31. Dezember 2020 wirksam.

Die Landesregierung hat die Regionalpläne Windenergie endgültig beschlossen. Sie werden mit dem Auslaufen des bisherigen Windenergie-Moratoriums zum 31. Dezember 2020 wirksam. Die neuen Pläne weisen 344 Vorranggebiete aus. Die rund 32.000 Hektar entsprechen rund zwei Prozent der Landesfläche.

Schub für die Energiewende

Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis: "Wir bringen damit endlich einen teils sehr konfliktreichen Planungsprozess zu einem erfolgreichen Abschluss", sagte Sütterlin-Waack. Es sei bei einem Projekt dieser Größenordnung unmöglich, dass jeder oder jede im Einzelfall zufrieden sei. Das Ministerium habe getan, was möglich war, um die Ziele und Interessen in einen nachvollziehbaren Ausgleich zu bringen.

Energiewendeminister Dr. Jan Philipp Albrecht unterstrich die Bedeutung der neuen Regionalpläne für das Gelingen der Energiewende im Land: "Die Pläne geben jetzt nicht nur wertvolle Planungs- und Rechtssicherheit, sondern sorgen für einen zusätzlichen Schub beim Ausbau der Windkraft", sagte der Minister. Er sei zuversichtlich, dass das Land auf diesem Wege sein Ausbauziel von zehn Gigawatt Windenergie im Jahr 2025 erreichen könne.

Schleswig-Holsteiner:innen konnten sich beteiligen

Die Mitarbeiter:innen der Landesplanung hatten in den vergangenen vier Jahren insgesamt 15.000 Stellungnahmen und fast 1.000 Abwägungsentscheidungen bearbeitet. Etwa zwei Drittel der Potenzialflächen wurden vor allem zum Schutz der Wohnbebauung von der Windkraftnutzung ausgeschlossen.

Die Öffentlichkeit war mehrfach beteiligt – wegen kleinerer Planänderungen abschließend im vergangenen Oktober. Zuletzt waren noch einmal rund 580 Stellungnahmen eingegangen, deutlich weniger als in den vorherigen Beteiligungsrunden. Bei der Auswertung ergab sich nur noch redaktioneller Änderungsbedarf, der keine erneute Auslegung erforderlich machte.

Zukunft der Energieversorgung

Parallel zur Überarbeitung der Regionalpläne wurden in diesem Jahr für 143 Windkraftanlagen Ausnahmegenehmigungen vom Moratorium erteilt. Das entspricht einer Leistung von 584 Megawatt. Darauf aufbauend, wurden 144 Anlagen mit einer Leistung von 602 Megawatt endgültig genehmigt. Um die Ziele zur Energiewende bis 2025 zu erreichen, wären etwa 500 Megawatt jährlich nötig.

Trendwende gelungen

Sabine Sütterlin-Waack und Albrecht betonten, die Landesregierung habe ihr Ziel erreicht, den Ausbau der Windenergie an Land noch unter dem Moratorium deutlich voran zu bringen. Nach vergleichsweise schwierigen Jahren sei in diesem Jahr die Trendwende gelungen. Die Stimmung in der Windkraft-Branche habe sich deutlich aufgehellt. In der aktuellen Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land erzielten schleswig-holsteinische Standorte mit 31 Geboten einen Zuschlag – mit weitem Abstand vor Nordrhein-Westfalen (elf Gebote) .

Entlastung durch Rückbau von Altanlagen

Der gewachsene Anlagenbestand wird im Plankonzept berücksichtigt. Anfang 2021 befinden sich von den 3.200 Bestandsanlagen 2.317 innerhalb der Kulisse der zukünftigen Vorranggebiete. Außerhalb der zukünftigen Vorranggebiete liegen 977 Bestandsanlagen, die auf den technischen Bestandsschutz beschränkt sind. Mittelfristig müssen diese Altanlagen abgebaut werden. Gerade in den stärker belasteten Regionen Schleswig-Holsteins ergibt sich dadurch eine Entlastung der Bevölkerung.

Planungssicherheit im echten Norden

Die Landesregierung geht davon aus, dass auch die neuen Windpläne vom Gericht überprüft werden. Eine Reihe von Stellungnahmen lasen sich schon wie Entwürfe von Klageschriften, sagte Sütterlin-Waack. Das Land habe allerdings sehr gründlich gearbeitet. "Trotz der schwierigen Inhalte wurde ein tragfähiges Ergebnis erzielt, das den Interessen der Menschen gerecht wird und für die Windkraft im Norden Planungssicherheit schafft", sagte die Innenministerin.

Land hat Solarenergienutzung im Blick

Neben der Windenergie setzt Schleswig-Holstein zukünftig zum Gelingen der Energiewende auch auf mehr Solar- und Photovoltaikanlagen an und auf Gebäuden und in der Freifläche. Um Natur und Umwelt möglichst wenig zusätzlich zu beeinträchtigen, sollen Solarenergie- und Solarthermieanlagen künftig insbesondere auf vorbelasteten Bereichen wie den Streifen neben Autobahnen oder Bundesstraßen errichtet werden. Diesen Zielsetzungen soll der zweite Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Rechnung tragen, der sich im zweiten Beteiligungsverfahren befindet und noch in dieser Legislaturperiode fertiggestellt werden soll.

Beratung für Planer:innen

Das Innenministerium berät die Gemeinden, Kreise, Investor:innen und Projektentwickler:innen bei der Planung, da hier eine Menge zu beachten ist: Zum Beispiel gibt es auch für Solar-Freiflächenanlagen Ausschlussgebiete. Hierfür ist zudem ein Bebauungsplan erforderlich. Auch muss das Gebiet im Flächennutzungsplan ausgewiesen sein. Dabei empfiehlt es sich, die Standortkonzeption für Solar-Freiflächenanlagen mit den Nachbargemeinden abzustimmen. Als Hilfestellung will das Innenminsterium zum Jahresbeginn einen Beratungserlass herausgeben.

Quelle:
Land Schleswig-Holstein
Autor:
Pressestelle
Link:
www.schleswig-holstein.de/...
Keywords:
Schleswig-Holstein, Bürger, Beteiligung, Regionalplan, Moratorium, Land, Fläche, Bundesland, Windenergie, Energiewende, Ausbau, Wind, Vorranggebiet
Windenergie Wiki:
Megawatt



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