2024-11-06
http://w3.windmesse.de/windenergie/pm/36345-gesetz-prometheus-kanzlei-energierecht-update-verfahren-repowering-windenergieanlage-onshore-prufung-genehmigung-kapazitat-mitgliedstaaten-eu

Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Vereinfachtes Verfahren für das Repowering von Windenergieanlagen

Die Bundesregierung plant ein neues vereinfachtes Verfahren für das Repowering von Windenergieanlagen. Hierfür hat sie den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001“ vorgelegt (den aktuellen Entwurf finden sie hier).

Demnach sollen im Rahmen von Genehmigungsverfahren  künftig „nur Anforderungen geprüft werden, wenn durch das Repowering nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung nach § 6 erheblich sein können“. Der Gesetzesentwurf definiert dabei Repowering als „den vollständigen oder teilweisen Austausch von Anlagen oder Betriebssystemen und -geräten zum Austausch von Kapazität oder zur Steigerung der Effizienz oder der Kapazität der Anlage“.

Der deutsche Gesetzgeber will damit die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2018/2001 umsetzen. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten ausdrücklich, das Repowering bestehender Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie zu erleichtern. Diese müssen für ein vereinfachtes, zügiges Verfahren für das Repowering insbesondere von Windenergieanlagen sorgen, Frist hierfür ist der 30. Juni 2021.

Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zudem zur Einrichtung einer „einheitlichen Stelle“, sodass diese ebenso Gegenstand des Gesetzesentwurf ist. Künftig soll eine einheitliche Stelle das Genehmigungsverfahren sowie alle sonstigen für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Zulassungsverfahren „abwickeln“, sofern der Vorhabensträgers das beantragt.

Als einheitliche Stelle soll zwar die Immissionsschutzbehörde fungieren können. Die Verfahrensabwicklung über eine einheitliche Stelle sei aber von der in § 13 BImSchG geregelten Verfahrenskonzentration zu unterscheiden. Die einheitliche Stelle soll aber keine materiellen Befugnisse, sondern allein verfahrensbezogene Aufgaben haben. Eine Entscheidungs- oder Verfahrenskonzentration findet nicht statt, so die Entwurfsbegründung.

Ob allerdings mit diesen Neuerungen die europarechtlich gewünschte Vereinfachung und Beschleunigung gerade für Repoweringvorhaben  tatsächlich zu erreichen ist, erscheint fraglich. Voraussichtlich Anfang nächsten Jahres werden Bundesrat und Bundestag hierüber diskutieren.

Quelle:
prometheus
Autor:
Pressestelle
Link:
www.prometheus-recht.de/...
Keywords:
Gesetz, prometheus, Kanzlei, Energierecht, Update, Verfahren, Repowering, Windenergieanlage, onshore, Prüfung, Genehmigung, Kapazität, Mitgliedstaaten, EU



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