Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Investitionsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten
Original Pressemeldung prometheus:
Update: Investitionsbeschleunigungsgesetz in Kraft
Wie erwartet ist nun das Investitionsbeschleunigungsgesetz nach Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt am 10.12.2020 in Kraft getreten.
Dies bedeutet, dass nun das OVG für sämtliche Streitigkeiten, die die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Meter betreffen, im ersten Rechtszug zuständig ist, § 48 Abs. 1 Nr. 3a VwGO n.F. und der Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land keine aufschiebende Wirkung haben, § 63 BImSchG n.F. Unsere Kritik zur Zurückhaltung des Gesetzgebers zu weiteren für die Branche erforderlichen Regelungen haben wir unten... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus
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