2024-12-22
https://w3.windmesse.de/windenergie/pm/36229-prometheus-thuringen-regionalplan-genehmiguung-kanzlei-energierecht-beratung-ministerium-ostthuringen-rechtssprechung-gesetz

Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Teilregionalplan Windenergie in Ostthüringen genehmigt

Der Teilregionalplan Windenergie für die Region Ostthüringen wurde laut Pressemitteilung vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ohne Überarbeitungsbedarf genehmigt.

Zuvor hatte die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen am 26.06.2020 den zweiten Entwurf des Abschnitts 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie vom 30.11.2018 mit knapper Mehrheit beschlossen. Damit steht der umstrittene Regionalplan kurz vor seinem In-Kraft-Treten. Hierfür fehlt nur noch die Bekanntmachung im Staatsanzeiger des Landes Thüringen, die laut Ministerium in Kürze erfolgen soll.

Hintergründe der schnellen Genehmigung?

Der Teilregionalplan Ostthüringen weist im Ergebnis nur 0,4 Prozent der Regionsfläche für die Windenergienutzung aus und lässt damit das im Thüringer Klimagesetz (ThürKlimaG) geforderte Ziel der Ausweisung von 1 Prozent der Landesfläche unberücksichtigt. Dies hatte zuvor das VG Gera (Beschluss v. 16.04.2020, Az.: 5 E 1528/19 Ge)  heftig kritisiert – wir berichteten hier. Zudem hatte das Gericht erhebliche – im damaligen noch laufenden Planungsverfahren aber noch heilbare – Fehler im Planungskonzept gesehen. Dennoch genehmigte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft nun den Teilregionalplan.

Rechtsprechung des OVG Weimar zum Teilregionalplan Ostthüringen

Dazu dürfte zunächst der Beschluss des OVG Weimar (Beschl. v. 05.08.2020, Az.: 1 EO 320/20) beigetragen haben, der die Kritik des VG Gera entschärfte. Insbesondere entwertete das OVG die Vorgaben des ThürKlimaG zum „Programmsatz“ bzw. zur „Angabe einer allgemeinen Orientierungsgröße“. Von wem konkret die Flächen ausgewiesen oder bereitgestellt werden sollen, ließe das Gesetz offen. Dies könne daher nicht konkret und vom einzelnen Plangeber verbindlich verlangt werden. Allerdings verwies auch das OVG für die Beurteilung der Gewährung substanziellen Raums und des zugrunde liegenden Planungskonzeptes auf die mögliche Überprüfung in einem Normenkontrollverfahren gegen den Teilregionalplan nach dessen Inkrafttreten. Zumindest dies hätte Anlass für eine genaue Überprüfung dieser Fragen im Genehmigungsverfahren geben müssen.

Gesetzentwurf zur Änderung des Waldgesetzes

Es ist daher zu mutmaßen, dass die rasche und unbedingte Genehmigung auch durch den im Landtag aktuell diskutierten Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und FDP zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes bedingt war. Die Fraktionen CDU und FDP wünschen demnach eine Regelung, wonach die Umwandlung von Waldflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen generell unzulässig sein soll. Die Vermutung, dass dieses Gesetzgebungsverfahren eine entscheidende Rolle für die Genehmigung des Teilregionalplans gespielt hat, nährt Pressmitteilung zur Genehmigung selbst. Die oberste Landesplanungsbehörde betont dort nämlich, dass der parlamentarischen Debatte zum zukünftigen Ausschluss von Windenergieanlagen im Wald nicht vorgegriffen werden dürfe. Die Genehmigungsbehörde müsse vielmehr nach aktueller Rechtslage handeln. Das Ministerium habe sich daher „Im Sinne einer größtmöglichen Planungssicherheit […] dafür entschieden, den planerischen Willen der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen zu würdigen und den Plan wie beantragt zu genehmigen.“

Kritik am Teilregionalplan Ostthüringen

Dabei ergeben sich doch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Teilregionalplans. Diese reichen von Zweifeln an einer substanziellen Raumverschaffung über Fehler im Planungskonzept bis hin zu formellen Fehlern. Dass diese die Genehmigungsbehörde nicht gesehen haben will, darf zumindest verwundern.

Substanzielle Raumverschaffung für Windenergie zweifelhaft

Insbesondere vor dem Hintergrund der Pflicht zur substanziellen Raumverschaffung für Windenergie ist es kritikwürdig, dass dem Klimagesetz keine Bedeutung zugemessen wird und der Teilregionalplan Ostthüringen keine Überarbeitung erfahren hat. Mit der Ausweisung von nur 0,4 Prozent der Regionsfläche für Windenergie wird das 1%-Flächenziel des ThürKlimaG weit unterschritten. Warum das ThürKlimaG nicht als Planungsvorgabe für die Regionalen Planungsträger angesehen wird und auch für die Beurteilung der substanziellen Raumverschaffung keine Rolle spielen soll, ist unklar. Wo soll der Anwendungsbereich dieses Gesetzes ansonsten liegen?

Formelle und materielle Fehler im Teilregionalplan Ostthüringen

Doch nicht nur die Pflicht zur substanziellen Raumverschaffung für Windenergie dürfte unerfüllt geblieben sein. Der Teilregionalplan weist darüber hinaus formelle und materielle Fehler auf, über die die oberste Landesplanungsbehörde hinweggesehen hat.

Planungskonzept

Erhebliche Mängel sind zunächst in der planerischen Konzeption des Regionalplans zu sehen. Wie vom VG Gera berechtigt angesprochen, weisen beispielsweise die Einordnung von Wald als harte sowie von Landschaftsschutzgebieten ohne Wald als weiche Tabuzonen grobe Unstimmigkeiten auf. Gleiches gilt für den großflächigen Ausschluss von Flächen unter dem Aspekt des Denkmalschutzes. Schließlich ist auch der starre Mindestabstand von 1.000 m zu Siedlungsgebieten als weiches Tabukriterium zu hinterfragen.

Bekanntmachung

Auch formelle Mängel sind ersichtlich, insbesondere hinsichtlich der Bekanntmachung im Beteiligungsverfahren. Sinn und Zweck der Bekanntmachung ist es, die Öffentlichkeit zu informieren und zu animieren Anregungen und Bedenken zur Planung zu äußern. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Bekanntmachung der räumliche und sachliche Umfang des Plans zu entnehmen ist. Die bei der Auslegung des Regionalplans Ostthüringen vorgenommene schlagwortartige Kennzeichnung geplanter Vorranggebiete für Windenergie dürfte dem nicht genügen.

Fazit

Trotz der deutlichen Kritik an der Rechtmäßigkeit des Teilregionalplans Ostthüringen wurde dieser nicht nur von der Planungsversammlung sehenden Auges beschlossen, sondern nunmehr auch vom zuständigen Ministerium genehmigt. Die Hoffnung, dass das ThürKlimaG ernst genommen wird, ist damit weiter gesunken. Ein alarmierendes Zeichen für den doch allseits gewünschten Klimaschutz und den hierfür erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien…

Quelle:
prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Autor:
Pressestelle
Link:
www.prometheus-recht.de/...
Keywords:
prometheus, Thüringen, Regionalplan, Genehmiguung, Kanzlei, Energierecht, Beratung, Ministerium, Ostthüringen, Rechtssprechung, Gesetz



Alle Meldungen von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Weiteres zum Thema

Thematisch passende Windmesse.de Mitglieder im Branchenverzeichnis

  • Newlist_prometheus_logo
  • Newlist_thueringen
  • Newlist_chlogo
  • Newlist_sfv_logo
  • Newlist_sabowind_logo
  • Newlist_roedl_logo_schwarz_v
  • Newlist_logo.ost
  • Newlist_triflex_logo
  • Newlist_logo.kuebler
  • Newlist_bbh_logo
  • Newlist_logo.jetstream
  • Newlist_logo.windplan
  • Newlist_logo.bwt-bavinck
  • Newlist_umweltbank_logo-2024-claim_mit-schutzzone
  • Newlist_she_logo_2016
  • Newlist_logo.mankiewicz
  • Newlist_kaeufer_logo
  • Newlist_logo.kuntzsch
  • Newlist_logo.addinol
  • Newlist_minimax_logo

Mehr Ergebnisse



Stichwortsuche

© smart dolphin Gmbh 1999 - 2024 | Impressum | Wir über uns | Windmesse Redaktion | Datenschutzerklärung | 22. Windmesse Symposium 2025 | Wiki