Meldung von Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
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Kompensationsregelung für Vergütungsausfall fehlt - Bundesregierung muss Zusage einhalten und Vorschlag unterbreiten
Ein besonderes Problem sieht der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) weiterhin in der Regelung des Paragraphen 51. „Die Bundesregierung hat zwar angekündigt, im parlamentarischen Verfahren einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die ‚Zeiten negativer Börsenstrompreise nach Ablauf des Förderzeitraums nachgeholt werden können‘, bisher liegt dazu aber nichts vor. Kurz vor dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens ist dies nicht nachvollziehbar“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.
Dass nach wie vor kein Lösungsvorschlag für immer öfter auftretende negative Strompreisfenster vorliege, sei insofern kritisch, als dass die 6-Stunden-Regelung auch in der Vergangenheit ihre gewünschte Wirkung bereits verfehlt hat. „Die Zeit, alternative Vorschläge einzubringen, ist also überfällig. Es braucht konkrete Lösungen, die die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren Energien stärken und nicht weiter gefährden“, so Peter.
Von der Problematik der negativen Strompreisfenster seien insbesondere die Bereiche Wind und Solar betroffen. „Wir appellieren hier abermals an die Bundesregierung, die Lösung des Problems zügig anzugehen. Vorschläge für praktikable Lösungen liegen bereits vor“, so Peter. Das Strommarktdesign müsse langfristig so angepasst werden, dass die andauernden Phasen von negativen Strompreisen verhindert würden und das Marktdesign sich an den Erneuerbaren Energien orientiert. Denn das Überangebot am Strommarkt entstehe vor allem durch den Einsatz konventioneller Kraftwerke, die über Regelbetriebbereitstellung hinaus Zeitfenster mit negativen Strompreisen durchfahren. Im Jahr 2019 produzierten sie in negativen Strompreiszeitfenstern eine Einspeisung von durchschnittlich über 22.000 MW. „Übergangsweise plädieren wir aber dafür, einen ähnlichen Kompensationsmechanismus einzuführen, wie er bereits in Frankreich besteht. Die aufgrund von Schaltungen während negativer Strompreisfenster entgangene Einspeisung sollte am Ende des Jahres über einen Abrechnungs-Mechanismus entsprechend der Einspeisemanagement-Entschädigungen ausgeglichen werden. Die entsprechende Ausgestaltung kann zu einem netz- und marktdienlichen Verhalten führen“, unterstreicht Peter.
- Quelle:
- BEE
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.bee-ev.de/...
- Keywords:
- BEE, Verband, erneuerbare Energie, Wind, Solar, Novellierung, EEG, Wirtschaftsausschuss, Bundestag, Förderzeitraum, negativ, Strompreis, Paragraph 51
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- MW