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Regionalplanung in Sachsen – Aktuelle Entwicklungen
Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge genehmigt
Die am 24.06.2019 beschlossene 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge wurde nun durch das Sächsische Staatsministeriums des Innern am 08.06.2020 genehmigt. Die 2. Gesamtfortschreibung wird danach in Kraft treten, sobald die Genehmigung im Amtlichen Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes öffentlich bekannt gemacht wird.
Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien wiederaufgenommen
Zeitraum der Offenlegung
Im April 2020 hatte der Regionale Planungsverband Oberlauitz-Niederschlesien das Beteiligungsverfahren für den Entwurf der 2. Gesamtfortschreibung aufgrund der Covid19-Situation abgebrochen. Nun liegt der Entwurf für die 2. Gesamtfortschreibung zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung erneut aus. Die Bekanntmachung zum Beteiligungsverfahren finden Sie hier. Danach erfolgt die Auslegung vom 03.07.2020 bis 02.10.2020. In diesem Zeitraum können nun Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden.
Kritik am Planungskonzept
Der vorliegende Regionalplanentwurf ist jedoch hinsichtlich der Festlegung der Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung kritisch zu beurteilen. So ist beispielsweise problematisch, dass die gesamte Rotorfläche von Windenergieanlagen innerhalb der Grenzen des Vorrang- und Eignungsgebiets liegen soll. Zudem ist zu bemängeln, dass der Plangeber die Siedlungsabstände nicht anhand der immissionsschutzrechtlichen Schutzwürdigkeit der jeweiligen Nutzungen differenziert. Ein weiterer Kritikpunkt ist der pauschale Ausschluss der nach BNatSchG unter Schutz gestellten Gebiete. Diese sollen ohne Prüfung des Vorliegens einer Befreiungslage zugunsten der Windenergienutzung ausgeschlossen werden.
Substanzieller Raum zweifelhaft
Im Ergebnis ist ebenso zweifelhaft, dass der Windenergienutzung mit den Vorrang- und Eignungsgebieten im Plangebiet substanziell Raum verschafft wird. So soll durch alle ausgewiesenen Flächen ein Gesamtenergieertrag von ca. 560 GWh/a geleistet werden. Bei Blick in das Gutachten „EE-Ausbaupotenziale in Sachsen“ aus dem Jahr 2018 im Auftrag des Freistaates Sachsen ist festzustellen, dass das Potenzial für die Windenergienutzung zwischen 3.380 GWh/a und 7.560 GWh/a im gesamten Freistaat liegt. Demnach müsste auf die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien ein ungefährer Anteil zwischen 824 GWh/a und 1.842 GWh/a entfallen. Davon ist die Regionalplanung leider weit entfernt.
Regionalplanung Leipzig-Westsachsen sowie Region Chemnitz
In der Planungsregion Leipzig-Westsachsen ist das erneute Beteiligungsverfahren für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans zu den festlegungsrelevanten Änderungen gegenüber dem Vorentwurf seit dem 03.07.2020 abgeschlossen (wir berichteten hier). Trotz aller Kritikpunkte ist daher zu erwarten, dass der Entwurf nunmehr zeitnah von der Verbandsversammlung beschlossen wird.
Für die Regionalplanung in der Region Chemnitz hatte der Planungsverband bereits am 17.12.2019 beschlossen, den Bereich der Windenergienutzung vom Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans abzukoppeln. Seitdem ist das Verfahren zun den regionalplanerischen Festlegungen für die Windenergienutzung ausgesetzt. Eine zeitnahe Wiederaufnahme der Planung für diesen Bereich ist angesichts der offenen Frage einer landesrechtlichen Mindestabstandsregelung zu Wohnnutzungen unwahrscheinlich. Demnach dürften Windenergieanlagen im Außenbereich in der Region Chemnitz – mit Ausnahme des ehemaligen Bereichs Westsachsen – noch längere Zeit keiner regionalplanerischen Ausschlusswirkung unterliegen.
- Quelle:
- prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Autor:
- Pressestelle
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- Sachsen, prometheus, Regionalplanung, Entwicklung, Betreiber, Planer, Windkraftanlage, Windpark, Bundesland, Beteiligungsverfahren