2024-12-04
http://w3.windmesse.de/windenergie/pm/339-clement-und-trittin-einigen-sich-uber-entwurf-fur-eeg-novelle

Clement und Trittin einigen sich über Entwurf für EEG-Novelle

Am Brandenburger Tor demonstrieren zeitgleich zwischen 5 und 10.000 Menschen für Erhalt und Ausbau der Ökostromförderung

(Berlin) Gestern haben sich Umweltminister Jürgen Trittin und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement im Kanzleramt auf einen gemeinsamen Regierungsentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Zeitgleich versammelten sich nur wenige 100 Meter entfernt am Brandenburger Tor mehrere 1.000 Menschen zum Aktionstag für erneurbare Energien, um unter dem Motto „Deutschland ist erneuerbar“ für eine positive Novellierung des EEG zu demonstrieren. Nachdem bereits etliche Redner gesprochen hatten, darunter Buchautor Franz Alt, der umweltpolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion Peter Paziorek, der Präsident des Landesbauernverbandes Schleswig-Holstein Otto-Dietrich Steensen und IG-Metall-Technologie-Referent Georg Werckmeister, betrat endlich Jürgen Trittin die Bühne, um vor den versammelten Teilnehmern der Kundgebung das Ergebnis der Unterhandlungen zu verkünden: Das EEG ist in seinem Kern gerettet, allerdings wird die Förderung in Zukunft auf niedrigerem Niveau weiterlaufen. Konkret sollen bei der Windenergie die Vergütungssätze folgendermaßen geändert werden: Der Basissatz sinkt in 2004 von dann 5,9 Cent/kWh auf 5,5 Cent/kWh, der erhöhte Anfangssatz von 8,8 Cent/kWh auf 8,7 Cent/kWh. Über die 20-jährige Laufzeit einer Anlage gerechnet bedeutet dies für eine Turbine an einem guten Küstenstandort eine Verschlechterung der Vergütung um 6,3%, für eine Anlage an einem guten Binnenlandstandort eine Verschlechterung um 2,3%. Für Anlagen an sehr windschwachen Standorten gibt es gar keine EEG-Vergütung mehr, das betrifft Anlagen, die 65% und weniger des Ertrages von Referenzanlagen erreichen. Die Vergütungshöhe soll jedes Jahr für Neuanlagen um 2% absinken, Trittin wollte ursprünglich die bereits geltende 1,5%ige Absenkung beibehalten.
Strom aus Offshore-Windenergieanlagen, die bis 2010 ans Netz gehen, soll für mindestens 12 Jahre mit 9,1 Cent /kWh vergütet werden. Je weiter die Offshore-Anlage von der Küste entfernt steht und je größer die Wassertiefe am Standort ist, desto länger gilt dieser erhöhte Vergütungszeitraum.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien zeigte sich in einer ersten Einschätzung enttäuscht über den Kompromiss und sprach von massiven Verschlechterungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf des Umweltministeriums. Positiv sei lediglich, dass der Marktzugang erneuerbarer Energien durch Clements Ministerium nicht völlig gestoppt worden sei. BEE-Präsident Johannes Lackmann: „Besonders inakzeptabel ist der faktische Ausbaustopp der Wasserkraft, die Reduzierung des Vergütungszeitraumes für Biomasseanlagen um 25%, die Ausgrenzung zahlreicher Binnenlandstandorte für Windkraftanlagen und die erhebliche Erhöhung der Degressionsvorgaben.“ Für die Photovoltaik, die deutlich erhöhte Vergütungssätze bekommen soll, seien vor allem die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren ein Problem. Hier seien die Bemühungen der Koalitionsfraktionen für ein Vorschaltgesetz ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Der Bundesverband Windenergie BWE hält, was die Windenergie betrifft, ebenfalls die Begrenzung der Binnenlandförderung für den kritischten Punkt in dem Gesetzespapier. Hiervon könnten bis zu 25% der derzeit geplanten Onshore-Projekte betroffen sein, so ein Verbandssprecher.
Quelle:
Onlineredaktion Windmesse.de
Autor:
Nicole Paul, Onlineredakteurin
Email:
presse@windmesse.de
Keywords:
EEG-Novelle, Trittin, Clement, Aktionstag Erneuerbare Energien
Windenergie Wiki:
Turbine, Offshore, BWE




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