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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Förderung von 385 Mio. EUR für die Erzeugung von erneuerbarem Strom in Litauen
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Die Regelung, die den Umweltzielen der Union und unseren Beihilfevorschriften entspricht, wird Litauen den Übergang zu einer CO2-armen und umweltverträglichen Energieversorgung erleichtern.“
Litauen wird am 1. Mai 2019 eine neue Regelung zur Förderung von Anlagen einführen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Sonne oder Wasserkraft erzeugen. Die Förderung wird Litauen dabei helfen, sein nationales Ziel, 38 % des Bruttoendenergieverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken, bis 2025 zu erreichen. Die neue Regelung gilt bis zum 1. Juli 2025 bzw. bis das 38-Prozent-Ziel erreicht ist.
Die Förderregelung ist mit insgesamt 385 Mio. EUR ausgestattet und kann für alle Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms in Anspruch genommen werden.
Die geförderten Anlagen werden durch eine Prämie unterstützt, die im Rahmen einer Ausschreibung für alle Anlagenarten unabhängig von der Größe und der eingesetzten Technologie festgelegt wird.
Letztlich darf die Prämie jedoch nicht höher sein als die Differenz zwischen
- dem Marktpreis für Strom in Litauen („Referenzpreis“) und
- den durchschnittlichen Erzeugungskosten der kostengünstigsten Technologie für erneuerbare Energien in Litauen („Höchstpreis“). Litauen sieht Onshore-Windanlagen als kostengünstigste grüne Technologie an.
Sowohl der Referenz- als auch der Höchstpreis werden von der nationalen Regulierungsbehörde für jede Auktion festgelegt.
Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014.
Im Rahmen der Prüfung stellte die Kommission fest, dass die Beihilferegelung einen Anreizeffekt hat, da der Marktpreis die Kosten für die Erzeugung erneuerbaren Stroms nicht vollständig deckt und die Beihilfen vor Inbetriebnahme der Anlagen beantragt werden müssen. Ferner sind die Beihilfen angemessen und auf das erforderliche Minimum beschränkt, da sie nur die Differenz zwischen den Erzeugungskosten und dem Marktpreis für Strom decken.
Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass die litauische Maßnahme mit den EU?Beihilfevorschriften im Einklang steht, da sie die Erzeugung von erneuerbarem Strom im Einklang mit den Umweltzielen der Union fördert, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.
- Quelle:
- EU-Kommission
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- europa.eu/...
- Keywords:
- EU-Kommission, Europa, Beihilfe, Litauen, erneuerbare Energie, Ausbau, Unterstützung