2024-12-22
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EU-Kommission genehmigt Übernahme von E.ON durch RWE

Die Kommission gelangt zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Die Europäische Kommission hat die Übernahme von E.ON-Vermögenswerten aus dem Bereich der Erzeugung von Öko- und Atomstrom durch RWE nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Im Anschluss an die Übernahme wird RWE in erster Linie auf den vorgelagerten Märkten für Stromerzeugung und -großhandel tätig sein, während sich E.ON auf die Verteilung von Strom und Gas und den einschlägigen Einzelhandel konzentrieren wird.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb auf den Märkten für Stromerzeugung und -großhandel nicht behindern dürfte.

Die Übernahme der RWE-Verteilungs- und Einzelhandelssparte durch E.ON ist Gegenstand einer gesonderten Prüfung durch die Kommission, die noch nicht abgeschlossen ist.

Quelle:
EU-Kommission
Autor:
Windmesse Redaktion
Keywords:
EU-Kommission, RWE, E.ON, Übernahme, Kartellrecht, Strommarkt, Bedenken, Genehmigung



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