2024-12-22
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Kommentar: „Jetzt muss der EU-Gesetzgeber rechtliche Grundlagen für die Atomförderung anpassen“

Das Gericht der Europäischen Union hat heute die Klage der Staaten Österreich und Luxemburg gegen britische Atomsubventionen zurückgewiesen.

Damit gibt das Gericht der EU-Kommission Recht, die das umstrittene Beihilfepaket für das derzeit im Bau befindliche AKW Hinkley Point C in Großbritannien genehmigt hatte. Den Urteilsspruch kommentiert Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy.

„Das Urteil ist ein Weckruf, jetzt endlich die juristischen Grundlagen für die Förderung von Atomprojekten zu ändern. Das Beispiel Hinkley Point C zeigt, wie sich EU-Kommission und die britische Regierung hinter den verstaubten Paragrafen des Euratom-Vertrages von 1957 verschanzen. Euratom gewährt Atom-freundlichen Regierungen freie Hand bei der Förderung der Risikotechnologie – selbst dann, wenn dies spürbare Folgen für den europäischen Strommarkt hat und nachweislich die erneuerbaren Energieanbieter unter Milliarden-Subventionen für ein AKW leiden.

Nur wegen des überholten Euratom-Vertrags können sich weder atomkritische Staaten, noch betroffene Wettbewerber gegen die wettbewerbsverzerrenden Subventionen für die Risikotechnologie Atomenergie wehren. Der Gesetzgeber in der EU muss diese fatale Entwicklung künftig verhindern, um den Gerichten mehr Spielraum zu geben, EU-Recht in Beihilfe- und Wettbewerbsfragen auch fair auf milliardenschwere Atomprojekte anwenden zu können.

Wichtiger denn je werden deshalb jetzt politische Initiativen wie die der deutschen, österreichischen und luxemburgischen Umweltministerinnen. Sie wollen den Euratom-Vertrag so reformieren, dass keine EU-Förderung mehr für neue Atomkraftwerke gewährt wird und Nicht-Atomstaaten mehr Mitspracherechte bekommen. Auch das europäische Beihilferecht muss dringend nachgeschärft werden um Subventionen für Atomkraft so zu begrenzen, wie das bei anderen Energieträgern längst der Fall ist.“

Hintergrund:

Die geplanten Subventionen für Hinkley Point C belaufen sich über den gesamten Förderzeitraum auf umgerechnet mehr als 100 Milliarden Euro. Greenpeace Energy hatte 2015 zusammen mit anderen Unternehmen parallel zu Österreich und Luxemburg ebenfalls gegen die Beihilfegenehmigung für Hinkley Point C vor dem Gericht der Europäischen Union geklagt. Nachdem die erste Gerichtsinstanz die Klage 2016 abgewiesen hatte, ging die Energiegenossenschaft als einziger Kläger in Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof. Dort endete das Verfahren 2017, weil die EuGH-Richter die Klage ebenfalls als nicht zulässig abwiesen. Dabei spielten vor allem formaljuristische Gründe eine Rolle. Das von Studien untermauerte Hauptargument von Greenpeace Energy, wonach die britischen Atomsubventionen den Energiemarkt in der EU verzerren, hatten die Richter damals aus Sicht des Ökoenergieanbieters nur unzureichend gewürdigt.

Unser gemeinsames Ziel ist die Energiewende - eine Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen, ohne Kohle und Atom. Unsere Haltung, Überzeugung und unser Engagement haben ihre Wurzeln in der Umweltschutzorganisation Greenpeace e.V. Wir respektieren und schützen unsere Umwelt und begeistern möglichst viele Menschen dafür, mit uns eine saubere Energiezukunft zu gestalten. Im Auftrag unserer Kunden und Miteigentümer verbinden wir politische Forderungen mit energiewirtschaftlichen Lösungen.

Um unser Ziel zu erreichen, haben wir von Greenpeace Energy gemeinsam mit unserer Tochterfirma Planet energy GmbH bereits mehr als 140 Millionen Euro in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert und unserem Energiemix die härtesten Richtlinien der gesamten Energiebranche auferlegt. Damit ist unser Ökostrom sauberer, als es das Gesetz erlaubt. Und besteht zu 100 % aus Wind- und Wasserkraft. Über 24.000 Mitglieder und 130.000 Kunden haben sich bereits angeschlossen. Die Energiewende hat begonnen - jetzt ist es an uns, sie zu gestalten.

Quelle:
Greenpeace Energy
Autor:
Pressestelle
Link:
u6682656.ct.sendgrid.net/...
Keywords:
EU, Gericht, Kommission, Beihilfe, AKW, Atomkraft, Greenpeace Energy, Ökostromanbieter, Kommentar
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