2024-12-22
https://w3.windmesse.de/windenergie/pm/28737-ig-windkraft-klage-eu-klimaschutz-ziel-2030-geticht-anwalt

Meldung von Interessengemeinschaft Windkraft Österreich (IG Windkraft)


Erste Klimaklagen gegen europäische Klimapolitik eingereicht

Die Europäische Union wird wegen mangelndem Klimaschutz verklagt. Erstmals wird ein Gericht überprüfen, ob die Klimaziele der EU zu niedrig sind, um internationalen Abkommen zu genügen und um drohende Klimaschäden zu verhindern. Argumentiert wird dies von Klagenden aus 8 Staaten mit Grundrechtseingriffen resultierend aus Klimawandelfolgen.

2030-Ziele der EU im Fadenkreuz der Klage

Zehn Familien aus acht verschiedenen Staaten erhoben Ende Mai Klage beim Europäischen Gericht (EuG), der ersten Instanz der Gerichtsbarkeit innerhalb der EU. Angegriffen werden vor allem die Klimaziele der EU, die bis 2030 erreicht werden sollen und die in drei Rechtsakten der EU wirken: die Verordnung 2003/87/EC über den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, Entscheidung 406/2009/EG über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen und den Beschluss 529/2013/EU über die Anrechnung und Verbuchung von Emissionen.

Die 2030 Ziele der EU werden in der Klage als nicht ambitioniert genug, gemessen an der Leistungsfähigkeit der Union, bezeichnet. Im Vertrag von Paris, welcher auch von der EU unterzeichnet wurde, wurde das Ziel von maximal 1,5°C Temperaturanstieg festgelegt. Dieses sei, so die Klagenden, mit der derzeitigen Zielsetzung in den genannten Rechtsakten bei weitem nicht erreichbar. Die Ziele des Abkommens und die Verpflichtung der EU würde damit nicht ausreichend angegangen.

Fall beim EuG

Der Fall ist nun beim Europäischen Gericht anhängig, das die Zulässigkeit der Klage prüft. Eine endgültige Entscheidung sowohl über die Zulässigkeit der Klage, als auch über ihren Inhalt, wird wohl erst die zweite Instanz, der EuGH, fällen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim EuG beträgt 14 Monate, die von Rechtsmitteln beim EuGH etwa 13 Monate. Große Hürde für die Klage stellt wohl die Frage der Zulässigkeit dar, die anhand der „persönlichen Betroffenheit“ der Klagenden bewertet wird. Für die Betroffenheit stellen die europäischen Gerichte hohe Anforderungen, was bei abstrakten Wirkungen bislang mehrfach scheiterte.

Weitere Informationen:

Quelle:
IG Windkraft
Autor:
Pressestelle
Link:
www.igwindkraft.at/...
Keywords:
IG Windkraft, Klage, EU, Klimaschutz, Ziel, 2030, Geticht, Anwalt



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