2024-11-05
http://w3.windmesse.de/windenergie/pm/28255-lee-nrw-nordrhein-westfalen-windenergieerlass-lep-bundesland-abstand-mindestabstand-windkraftanlage

Meldung von Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.


Das Verwirrspiel geht weiter: Neuer Windenergie-Erlass in NRW verunsichert Kommunen

Der LEE NRW kritisiert die Anti-Wind-Maßnahmen der Landesregierung: Kommunen dürfen sich von Beispielrechnungen zu 1.500 Meter-Abständen nicht in die Irre führen lassen. Neue rechtliche Analyse bestätigt Rechtsunsicherheit der Maßnahmen.

Der letzte Woche vom Landeskabinett verabschiedete Windenergie-Erlass kann keine pauschale Abstandsregelung von 1.500 Metern vorgeben. Das bekräftigt der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) heute erneut. Weder im Landesentwicklungsplan noch im Windenergie-Erlass können nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen solche Abstandsmaßgaben getroffen werden. Eine neue rechtliche Analyse bestätigt dies.

„Die Landesregierung setzt mit diesen Maßnahmen ihren Feldzug gegen eine Zukunftsbranche unseres Landes fort“, kritisiert Dipl.-Ing. Reiner Priggen, Vorsitzender des LEE NRW. „Man muss die Frage stellen dürfen, wie diese beträchtlichen Bemühungen gegen die Windenergie mit den Bekenntnissen der Landesregierung zum Klimaschutz einhergehen“, so Priggen weiter.

Der Erlass knüpft an den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) an. Bereits hier vermittelt die Landesregierung den Eindruck, dass künftig 1.500 Meter Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten verpflichtend einzuhalten seien. Dass dies rechtlich nicht haltbar ist und zu Verunsicherungen in der kommunalen Planung führt, bestätigt eine Analyse der Rechtsanwaltskanzlei Engemann & Partner aus Lippstadt.

Wesentlich ist dabei, dass weder LEP noch Windenergie-Erlass Abstände setzen können. Daher versucht die Landesregierung sich mit einer rechtlich nicht verbindlichen Beispielrechnung zu behelfen. Ähnlich hatte sich kürzlich auch bereits der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Münster, Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert, im Rahmen des Jahrespressegesprächs des OVG geäußert. Nach Auffassung Seiberts könne die Landesregierung nur Empfehlungen aussprechen, da es sich in der Sache um Bundesrecht handelt.

Sollten sich Kommunen in NRW dennoch darauf verlassen, riskieren sie gravierende Planungsfehler und letztlich die Unwirksamkeit der entsprechenden Flächennutzungsplanung insgesamt. Das belastet die Kommunen, bremst die Energiewende unnötig aus und verhindert weitere Investitionen in NRW. In der Konsequenz dürfte dies der Akzeptanz der Bevölkerung wenig zuträglich sein.

Die rechtliche Analyse der Kanzlei Engemann & Partner finden Sie hier als Download.

Quelle:
LEE NRW
Autor:
Pressestelle
Link:
www.lee-nrw.de/...
Keywords:
LEE NRW; Nordrhein-Westfalen, Windenergieerlass, LEP, Bundesland, Abstand, Mindestabstand, Windkraftanlage
Windenergie Wiki:
Energiewende



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