Meldung von Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer e.V. (VDMA)
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VDMA Power Systems unterstützt Initiativen pro Energiewende und Industriestandort
Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung am Freitag, die Genehmigungspflicht für alle Projekte für die Jahre 2018 und 2019 festzuschreiben, das Ausschreibungsvolumen für die dritte Ausschreibungsrunde in 2018 auf 1.115 Megawatt und für die vierte auf 1.650 Megawatt zu erhöhen und die Realisierungsfrist für Bürgerenergiegesellschaften zu verringern.
Die Landesregierungen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalen haben dem Bundesrat Gesetzentwürfe zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgestellt. Beide Länder schlagen vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen der Jahre 2018 und 2019 anzupassen, sowie das Ausbauvolumen in der zweiten Jahreshälfte von 2018 anzuheben.
Die Minister Olaf Lies (Niedersachsen) und Andreas Pinkwart (NRW) hielten im Plenum engagierte Reden, in denen sie die industriepolitische Bedeutung eines kontinuierlichen Ausbaus der Windenergie für Hersteller und Zulieferer betonten.
Der Fachverband Power Systems im VDMA begrüßt die Initiative der beiden Landesregierungen und wiederholt die Forderung nach einer Reparatur des EEG: „Wir fordern die umgehende und dauerhafte Genehmigungspflicht nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als Gebotsvoraussetzung und damit schnellere und wahrscheinlichere Realisierung der erfolgreichen Projekte. Zur Sicherstellung des notwendigen Ausbaus müssen zusätzliche Mengen ausgeschrieben werden. Gleichzeitig müssen nicht realisierte Zuschlagsmengen in die Ausschreibungen zurück,“ postuliert Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems.
Der Gesetzentwurf wird nun der geschäftsführenden Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Texte dem Bundestag zur Entscheidung vor. Minister Pinkwart ist von der Länderkammer beauftragt, den Gesetzentwurf an den Bundestag zu übermitteln.
„Wir fordern den Bundestag auf, sich diese Länderinitiative zu eigen zu machen und seinerseits ein entsprechendes Gesetz in Angriff zu nehmen, um die absehbare, deutliche Ausbaudelle noch zu verhindern“, kommentiert Zelinger das weitere Verfahren. Dafür bliebe nur noch bis April Zeit, um rechtzeitig vor der dritten Ausschreibungsrunde in Kraft zu treten, präzisiert er.
Ferner brachten die fünf Küstenbundesländer einen Antrag ein, der die Erhöhung des Ausbaukorridors für Windenergie auf See auf 20 Gigawatt Leistung bis 2030 und 30 Gigawatt bis 2035 vorsieht. Dieser Antrag wird zunächst in die Ausschüsse für Wirtschaft und Umwelt überwiesen. „Den Antrag und die Antragsbegründung von Minister Robert Habeck (Schleswig-Holstein), Windenergie auf See sei eine Technik der Zukunft, unterstützen wir“, kommentiert Matthias Zelinger.
- Quelle:
- VDMA
- Autor:
- Pressestelle
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- www.vdma.org/...
- Keywords:
- VDMA, Windenergie, onshore, offshore, Bundesrat, EEG
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- Megawatt, Ausschreibungen