2024-12-22
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Meldung von Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)


Gemeinsamer Protest gegen die Verzögerung der Energiewende durch das Wirtschaftsministerium

Eine große Zahl von Energiewende- und Klimaschutz-Organisationen setzt sich für die Beschleunigung der Energiewende gemäß den Beschlüssen der Pariser Klimakonferenz ein. In einer gemeinsamen Pressemitteilung protestieren sie gegen die Verzögerung der Energiewende durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi).

Eine der Verzögerungsmaßnahmen besteht in der kostentreibenden Fehlleitung der EEG-Umlage in die Taschen der fossilen Stromwirtschaft. Wie diese Fehlleitung zu Stande kommt, ist Thema dieser Pressemitteilung.

Die EEG-Umlage soll eigentlich einen finanziellen Beitrag zur Einspeisevergütung von Solar- und Windanlagen und anderen Anlagen der erneuerbaren Energien liefern. Tatsächlich aber kommt sie den konventionellen Stromherstellern zu Gute. Von Seiten des BMWi werden dann die vorsätzlich erhöhten Kosten psychologisch als Argument für die Verlangsamung der Energiewende genutzt.

Im Jahr 2015 hat Deutschland mit über 80 TWh so viel Strom exportiert wie nie zuvor. Strom aus Deutschland kann im Ausland konkurrenzlos billig angeboten werden, weil ausländische Stromkunden keine EEG-Umlage zahlen müssen. Die nur in Deutschland erhobene EEG-Umlage subventioniert somit indirekt die deutschen Kohlestromexporte.

Deutsche Braunkohlekraftwerke werden mit Rücksicht auf ihre technisch begrenzte Abregelfähigkeit nicht heruntergefahren, wenn Solar- oder Windstrom ausreichend zur Verfügung stehen. Ihr Weiterbetrieb zu Jahreszeiten, in denen zunehmend Solar- und Windstromüberschüsse zu erwarten sind, ist ein klimapolitischer Skandal und grober Verstoß gegen die Pariser Dekarbonisierungsbeschlüsse!

Betreiber von konventionellen Kraftwerken haben zudem (nur noch historisch begründbar) das Vorrecht, ihren Strom bereits Monate oder Jahre im Voraus in zeitlich gleichbleibenden „Bändern“ (baseload oder peakload) am Terminmarkt oder im außerbörslichen Handel zu verkaufen. Dieses Recht sehen sie als Selbstverständlichkeit an. Strom aus Erneuerbaren Energien jedoch, der nach EEG vergütet wird, muss am Spotmarkt verramscht werden. Oder seine Lieferanten müssen Verpflichtungen eingehen, ihre Anlagen "freiwillig" herunterzuregeln, wenn ansonsten die Spotmarktpreise negativ würden. Das ist eine massive Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Erneuerbaren Energien.

Warum steigt die EEG-Umlage?

Da am Spotmarkt alle jene Kunden fehlen, die sich bereits im Vorab-Handel mit konventionell erzeugtem Strom eingedeckt haben, ist die Nachfrage am Spotmarkt gering. Geringe Nachfrage führt dazu, dass das Niveau der Spotmarkt-Strompreise sinkt.

Bei hohem Solar- oder Windstromangebot (wenn also eigentlich viel Geld für die gesetzliche Einspeisevergütung bezahlt werden müsste) sinken die Spotmarktpreise noch weiter ab, teilweise sogar in den negativen Bereich. Der EE-Strom erzielt am Spotmarkt dann keine Verkaufserlöse mehr, mit denen die Einspeisevergütungen bezahlt werden könnte. Die Fehlbeträge sind nach den Bestimmungen des EEG und der Ausgleichsmechanismusverordnung durch die EEG-Umlage auszugleichen.

Was geschieht bei weiterem Zubau von Solar- und Windanlagen?

Die EE-Strommengen nehmen weiter zu. Der Spotmarktpreis wird immer öfter negativ. Das heißt, die Lieferanten des Stroms müssen den Empfängern der Stromlieferungen noch Geld dazu zahlen. Der Verkauf des EE-Stroms am Spotmarkt führt dann zu "negativen Erlösen".

Damit die EEG-Umlage trotzdem nicht ins Unermessliche ansteigt und damit selbst ihre Fehlkonstruktion offenbart, sieht der Referentenentwurf des EEG 2016 in Paragraf 51 sogar vor, dass die Einspeisevergütung auf Null abgesenkt wird, wenn die Spotmarktpreise mehr als sechs Stunden lang negativ waren. So werden die Symptome anstatt der Ursachen bekämpft. Die eigentliche Ursache ist die Beibehaltung des Vorab-Handels zugunsten der fossilen Energien.

Anstatt die Pariser Beschlüsse zur Dekarbonisation umzusetzen, will das BMWi den Solar- und Windanlagenbetreibern eine regelmäßige Vergütung ihres gelieferten Stromes vorenthalten. Eine Klientel-Politik für die konventionelle Stromerzeugung!

Fazit: Der Vorabhandel am Terminmarkt und im außerbörslichen Handel sowie die Befreiung der Großverbraucher von der EEG-Umlage treiben die EEG Umlage in die Höhe – nicht die Erneuerbaren!

Auf einem anderen Blatt stehen die externen Kosten der konventionellen Stromversorgung, die zumeist in Form von Steuern dem Steuerzahler auferlegt werden. Es geht dabei zum Beispiel um Kosten wie die Entsorgungskosten des radioaktiven Mülls, die Kosten für die Beseitigung der Klimaschäden, für die Eingliederung der Klimaflüchtlinge und viele andere mehr. Doch bei diesen Kosten wird dem belasteten Steuerzahler der Zusammenhang mit der fossilen Energiewirtschaft geflissentlich verschwiegen.

 

Unterstützer der Pressemitteilung

  • BBEn Bündnis Bürgerenergie, Dr. René Mono
  • BUNDESVERBAND CHRISTLICHE DEMOKRATEN GEGEN ATOMKRAFT (CDAK), CDU/CSU - Mitglieder für die Überwindung der Kernenergie
  • Bundesgeschäftsstelle Geschäftsführung: Dr. Stegmayer Pressesprecherin: Petra Pauly Sekretariat: Ulla Veith
  • Bürgerinitiative Megatrasse VG Nordendorf, Anita Dieminger
  • BWE - Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland, der Vorsitzende, Dr. Wilhelm Heye
  • BWE - Regionalverband Oberbayern, der Vorsitzende, Dr. Dirk Bade
  • Energiegemeinschaft Weissacher Tal, Reinhard Knüdeler, Vorstand
  • Energie-Initiative Kirchberg e. V., 74592 Kirchberg/Jagst, Vorsitzender: Gerhard Kreutz
  • Freunde von Prokon, Rainer Doemen, Pressesprecher
  • KAB - Katholische Arbeitnehmer-Bewegung e.V., Rainer Forster, Diözesansekretär
  • Solarenergie-Förderverein Deutschland, Vorstand
  • Sonneninitiative e.V., Hans-Christian Quast, 1. Vorsitzender
  • Sonnenkraft Freising, Dr. Andreas Horn, Vorsitzender
  • Die SWB GmbH, Karl-Heinz Hüsing
Quelle:
sfv
Link:
www.sfv.de/...
Windenergie Wiki:
Energiewende, BWE



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