2024-12-04
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Bayerns 10H-Regelung hätte in der Schweiz keine Konsequenzen

In der Schweiz wird mit dem Blick über die Grenzen nach Bayern verlangt, dass auch hierzulande Windenergieanlagen zu bewohnten Gebäuden einen Abstand von mindestens dem 10-Fachen der Gesamthöhe einhalten müssen.

Dabei wird die sogenannte 10H-Regelung aber falsch interpretiert.

Kein Verbot

Auslöser der am 21.11.14 in Kraft getretenen 10H-Regelung ist die 1997 in ganz Deutschland eingeführte „Privilegierung von Windenergieanlagen im Aussenbereich“, die die Planungs- und Bewilligungsverfahren drastisch vereinfacht. Seither können Gemeinden in allen deutschen Bundesländern den Bau von Windenergieanlagen u. a. allein durch die Ausweisung von Vorrangflächen steuern, da für Windenergieprojekte kein Bebauungsplan notwendig ist. Die 10H-Regelung hebt die Privilegierung für Anlagen auf, die den 10-fachen Anlageabstand nicht einhalten. Für solche Bauvorhaben müssen die Gemeinden einen Bebauungsplan erstellen.

Vergleich mit der Schweiz

Der deutsche Bebauungsplan entspricht im Wesentlichen der in der Schweiz für Gemeinden obligatorischen Nutzungsplanung für Windenergieanlagen. So schreibt auch der Bebauungsplan in Bayern ein Mitwirkungsverfahren der Bevölkerung vor. In der Schweiz ist dies jedoch deutlich ausgeprägter, denn Windenergieprojekte werden oft der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Zudem kann gegen ein Projekt ein Referendum ergriffen werden, so dass an der Urne über Projekte abgestimmt wird. Die bayrische 10H-Regelung schränkt folglich ein Privileg ein, das es in der Schweiz nie gegeben hat.

10H-Regelung falsches Signal

Die 10H-Regelung ist nicht zuletzt als ein politisches Instrument des bayrischen Ministerpräsidenten zu verstehen, der sich für Gaskraftwerke stark macht. Für die Schweiz wäre sie nicht zuletzt auch deshalb ein falsches Signal, weil bei uns die Planungshoheit weitgehend bei Kantonen und Gemeinden liegt. Und diese stehen vielerorts positiv zur Windenergie. So stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Neuenburg im Mai 2014 dem Kantonalen Windenergierichtplan mit 65 % Ja-Stimmen deutlich zu. Dabei haben auch alle Standortgemeinden positiv gestimmt, obwohl der Grossteil der geplanten Anlagen die 10-fache Anlagehöhe unterschreitet.

90 % der Anwohner stören die Anlagen nicht

In der Schweiz sind – wie auch in den meisten deutschen Bundesländern - nur einzelne Anlagen weiter als die 10-fache Anlagehöhe von bewohnten Gebäuden entfernt. Und trotzdem stören sich die Anwohner nicht an den Windkraftanlagen, wie die ausführliche Studie „Wirkungen von Windkraftanlagen auf Anwohner in der Schweiz: Einflussfaktoren und Empfehlungen“ vom Oktober 2013 zeigte. Im Schlussbericht ist zu lesen: „Bezogen auf das heute geltende Immissionsschutzrecht lag für 94 % der befragten schweizerischen Anwohner keine starke Belästigung durch die WEA vor.“ Die Studie kommt zudem zum Ergebnis, dass kein Zusammenhang zwischen dem Abstand zu den Anlagen und der wahrgenommenen Belästigung besteht. Dies bedeutet, dass die geltenden Vorschriften und Bewilligungsverfahren für ausreichende Distanzen sorgen. Viel wichtiger als pauschale Abstandsregelungen sind eine sorgfältige Planung der Windkraftanlangen unter Einbezug der Anwohner, Standortgemeinden und Nachbargemeinden, so wie es bereits heute in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben ist.
 

Quelle:
suisse éole
Link:
www.suisse-eole.ch/...
Windenergie Wiki:
WEA, 10H-Regelung



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