2024-12-26
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Weitere Kläger gegen Beihilfen für Atomkraftwerk Hinkley Point C

Energieanbieter aus Deutschland und Österreich wollen gemeinsam gegen britische Subventionen für das geplante Atomkraftwerk Hinkley Point C klagen.

Nachdem Anfang März der Hamburger Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy ankündigte, eine entsprechende Nichtigkeitsklage vor dem zuständigen EU-Gericht einzureichen, hat heute auch die oekostrom AG aus Österreich ihre Klageabsicht bekanntgegeben. Die oekostrom AG, ebenfalls Anbieter von hundertprozentigem Ökostrom und Verfechter einer grünen Energiezukunft, sieht wie Greenpeace Energy in der Genehmigung der Beihilfen durch die EU-Kommission einen Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht. Dies dürfe kein Modell werden für weitere geplante AKW-Projekte, etwa in Ungarn und Tschechien.

„Wir freuen uns über die Klagebereitschaft der oekostrom AG“, sagt Greenpeace-Energy-Vorstand Sönke Tangermann, „denn je mehr Kläger hinzukommen, desto größer werden die juristischen Erfolgsaussichten gegen die wettbewerbsverzerrenden Beihilfen für Hinkley Point C.“ Greenpeace Energy und die oekostrom AG planen nun, im bevorstehenden Verfahren eine so genannte Klagegemeinschaft zu bilden. Das bedeutet, dass die Unternehmen eine gemeinsame Klageschrift erstellen lassen, in denen sie jeweils ihre eigene unmittelbare wirtschaftliche Betroffenheit durch die Entscheidung der Kommission darlegen.

„Wir sind zuversichtlich, dass sich weitere Unternehmen in den nächsten Wochen offiziell zu rechtlichen Schritten gegen die Hinkley-Beihilfen bekennen und sich der Klageallianz anschließen werden“, sagt Sönke Tangermann. So erwägen auch kommunale Energieversorger wie die Stadtwerke Schwäbisch-Hall, sich an der Klage zu beteiligen. Auf staatlicher Ebene will Österreich gegen die von der EU-Kommission genehmigten Beihilfen juristisch vorgehen. Luxemburg hat angekündigt, die österreichische Klage unterstützen zu wollen.

„Je mehr konkrete Klagen es gibt, desto höher der Druck auf die deutsche Politik, sich ebenfalls zu Hinkley Point C zu positionieren“, sagt Sönke Tangermann. Am heutigen Donnerstag befasst sich auch der Deutsche Bundestag mit dem Fall. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken fordern die Bundesregierung auf, ebenfalls gegen die wettbewerbsverzerrenden Subventionen für Hinkley Point C auf den Weg rechtlich vorzugehen.

„Die Bundesregierung muss die Verbraucher und auch die Erneuerbaren-Branche in Deutschland nun vor drohenden Belastungen durch hochsubventionierten Atomstrom aus dem Ausland schützen“, sagt Sönke Tangermann. „Wir fordern von Wirtschaftsminister Gabriel deshalb, dass er seiner Ablehnung für staatliche geförderter Atomprojekte jetzt Taten folgen lässt.“ Gabriel hatte – kurz nach der Klageankündigung von Greenpeace Energy – auf einem Treffen der EU-Energieminister Anfang März betont, Deutschland werde nicht zustimmen, dass die Atomenergie in Europa durch öffentliche Gelder gefördert wird.

Die Vergütung für Hinkley Point C liegt weit über denen für erneuerbare Energien in Deutschland. Das Atomkraftwerk könnte aufgrund der Garantievergütung unabhängig von der Nachfrage große Mengen Atomstrom in den Markt drücken. Dadurch würden die Börsenpreise für Strom sowohl in Großbritannien, als auch – durch grenzüberschreitenden Stromhandel – in Deutschland sinken.

Greenpeace Energy hat im Rahmen seiner Klagevorbereitung in einem wissenschaftlichen Gutachten untersuchen lassen, welche konkreten Folgen der hochsubventionierte AKW-Bau in Großbritannien für den europäischen und deutschen Strommarkt hätte. Ergebnis der Analyse  ist unter anderem, dass engagierte Ökostromanbieter in Deutschland spürbare Wettbewerbsnachteile erleiden, weil sie ihren Strom nicht an der Börse, sondern direkt bei Betreibern von Windkraft- oder Solaranlagen einkaufen. Zudem müssten Verbraucher in Deutschland wegen Hinkley Point C eine höhere EEG-Umlage zahlen. Denn das System zur Förderung der Erneuerbaren Energien finanziert Anlagenbetreibern den Abstand zwischen festen EEG-Fördersätzen und dem Börsenpreis. Sinken die Marktpreise, so wird eine entsprechend höhere Ausgleichszahlung über das EEG-Konto fällig.

Juristisch vertreten werden Greenpeace Energy und die oekostrom AG mit ihrer Gemeinschaftsklage von der auf Energie- und Beihilferecht spezialisierten, international tätigen Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held. Ihre Gemeinschaftsklage wollen die Unternehmen in den kommenden Wochen beim EU-Gericht in Luxemburg einreichen.

Mehr Informationen und Hintergründe zu den Beihilfen für Hinkley Point C unter www.no-point.de. Kontakt und Infos zur oekostrom AG unter www.oekostrom.at.

Quelle:
Greenpeace Energy / oekostrom.at
Link:
www.greenpeace-energy.de/...
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