27.01.2004
Zusatzvergütung im EEG bei zeitlich gesteuerter Einspeisung?
Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz hat einen Vorschlag des Solarenergie-Fördervereins, Aachen (SFV) aufgegriffen und dem Bundesrat als Vorschlag für eine Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG vorgelegt: Für die zeitlich gesteuerte Einspeisung von Strom aus Biomasse, Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Geothermie und Windkraft sollen je nach Zeitspanne verschieden hohe Zusatzvergütungen gezahlt werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass es regelmäßige Bedarfsspitzen, vor allem mittags und abends, gibt und der Strom simultan zu diesem Verbrauch produziert und eingespeist werden muss, da Speichertechnologien nur ungenügend existieren. Strom im Stromhandel ist in der Zeit der mittäglichen Bedarfsspitze zwischen 2 und 20 mal teurer als zur Nachtzeit. Wenn auch regenerative Energien sich dem Verlauf der Stromnachfrage anpassen, können sie einen Bedarf zur gesicherten Netzversorgung leisten, heißt es in der Begründung des Vorschlags. Der SFV hatte sich zunächst nur auf die Biomasse bezogen, begrüßt die Erweiterung jedoch ausdrücklich. Weniger erfreut zeigte er sich über die Absenkung der Vergütung auf 1 bis 4 Cent pro kWh je nach Zeitraum, er selbst hatte zwischen 10 und 30 Cent pro kWh vorgeschlagen. Der SFV befürchtet, dass der Anreiz für eine zeitgesteuerte Einspeisung nun nicht mehr groß genug ist. Grundsätzlich könnte eine Zusatzvergütung für die Windkraft einen Anreiz zur Erforschung von Speichertechnologien geben, gegenwärtig gibt es bei ihr in der Regel keine zeitliche Steuerung der Einspeisung, Ausnahme ist in einigen Fällen die Abschaltung bei Netzüberlast.
Siehe auch www.sfv.de, Beitrag vom 18.1.2004
Siehe auch www.sfv.de, Beitrag vom 18.1.2004
- Quelle:
- Onlineredaktion www.Windmesse.de
- Autor:
- Nicole Paul, Onlineredakteurin
- Email:
- presse@windmesse.de
- Keywords:
- EEG, zeitlich gesteuerte Einspeisung, Solarenergie-Förderverein, SFV, Rheinland-Pfalz