Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Frankreich: Wegfall der Deckelung negativer Marktprämien verfassungswidrig
Original Pressemeldung Sterr-Kölln & Partner:
Wegfall der Deckelung negativer Marktprämien in Frankeich ist verfassungswidrig
Entscheidung des Conseil constitutionnel vom 26.10.2023
Zur Erinnerung: In Frankreich sind Betreiber, deren Anlage über einen Marktprämienvertrag gefördert werden, zur Auskehrung des Mehr- oder Übererlöses verpflichtet, den sie erzielen, wenn während einer Abrechnungsperiode der durchschnittliche Marktpreis, der dem Betreiber im Rahmen des abgeschlossenen Direktvermarktungsvertrags vergütet wird, über dem Fördertarif liegt (negative Marktprämie). Für die meisten Marktprämienverträge – etwa diejenigen, die nach dem für Onshore-Windarks praktisch besonders wichtigen Open-Window-Tarif „CR17“ abgeschlossen worden waren – galt ursprünglich jedoch eine wesentliche Einschränkung: So... ... Mehr: Original Pressemeldung Sterr-Kölln & Partner
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