2024-03-28
http://w3.windmesse.de/windenergie/news/42846-prometheus-kanzlei-energierecht-bundesnetzagentur-hochstwert-ausschreibung-gebote-wind-an-land-solar-eeg-2023-abweichung

Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Bundesnetzagentur hebt Höchstwerte an

Wie die Bundesnetzagentur auf ihrer Homepage mitteilte, hat sie mit Beschluss vom 27.12.2022 eine Festlegung zu den Höchstwerten für Wind an Land und Aufdach-Solaranlagen für das Jahr 2023 getroffen und in diesem Zuge die zulässigen Gebotswerte deutlich angehoben.

Bild: PixabayBild: Pixabay

Dies geht zurück auf eine Änderung des § 85a EEG 2021/2023 durch das Strompreisbremsegesetz. Nachdem sich die zunächst angedachte gesetzliche Anhebung der Höchstwerte (wir berichteten hier) nicht durchsetzen konnte, wurden zumindest die diesbezüglichen Kompetenzen der Bundesnetzagentur erweitert. Schon bisher konnte die Bundesnetzagentur die Höchstwerte im Ausschreibungsverfahren anpassen, falls Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der bisherige Höchstwert zu hoch oder zu niedrig ist. Bislang durfte der neue Höchstwert jedoch nicht mehr als 10 % vom bisherigen Höchstwert abweichen. Nunmehr darf die Abweichung bei Windenergieanlagen an Land, Solaranlagen des ersten und zweiten Segments sowie im Rahmen der Innovationsausschreibung bis zu 25 % betragen.

Von dieser erweiterten Anpassungsmöglichkeit hat die Bundesnetzagentur nun umgehend Gebrauch gemacht. Hintergrund sind die massiv gestiegenen Kosten bei Errichtung und Betrieb von Anlagen. Die Höchstwerte für Gebote bei Windenergieanlagen an Land wurden von 5,88 ct/kWh auf 7,35 ct/kWh angehoben, um der anhaltenden Unterzeichnung der Ausschreibungsrunden trotz ausreichend genehmigter Projekte entgegenzuwirken. Dies entspricht der maximal zulässigen Erhöhung nach § 85a EEG 2021/2023. Der neue Höchstwert gilt für das gesamte Kalenderjahr 2023 und findet erstmals im Gebotstermin zum 01.02.2023 Anwendung.

Für Solaranlagen des zweiten Segments (Dachanlagen) beträgt der zulässige Höchstwert im Kalenderjahr 2023 nunmehr 11,25 ct/kWh. Ohne Anpassung hätte dieser bei 9,00 ct/kWh gelegen. Auch die Ausschreibungsrunden für Dachanlagen waren in allen drei Gebotsterminen 2022 unterzeichnet gewesen, so dass die Bundesnetzagentur hier ebenfalls die größtmögliche Anhebung vorgenommen hat.

Eine Festlegung zur Anhebung der Höchstwerte für Freiflächenanlagen (Solaranlagen des ersten Segments) liegt bisher nicht vor. Dies bereitet die Bundesnetzagentur laut Pressemitteilung jedoch aktuell vor. Hier findet der erste Gebotstermin im Jahr 2023 erst einen Monat später – am 01.03.2023 – statt. Auch eine Erhöhung der Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen soll nach Aussage des Präsidenten der Bundesnetzagentur Anfang dieses Jahres geprüft werden.

Quelle:
prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Autor:
Pressestelle
Link:
www.prometheus-recht.de/...
Keywords:
prometheus, Kanzlei, Energierecht, Bundesnetzagentur, Höchstwert, Ausschreibung, Gebote, Wind an Land, Solar, EEG 2023, Abweichung



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