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Strompreisbremse: Kanzlei Maslaton gibt Überblick über Regelungen
Original Pressemeldung Maslaton:
Strompreisbremse – Gesetz inklusive Erlösabschöpfung sorgt für Verwirrung
Mit dem Strompreisbremsegesetz werden bei Stromerzeugern die Überschusserlöse abgeschöpft. Welche Ausnahmeregelungen greifen und wie erfolgt die Berechnung? – Ein Überblick!
Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) mit dem Bürger:innen und Unternehmen durch eine günstigere Basisversorgung von den stark gestiegenen Stromkosten entlastet werden sollen, ist am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten. Zur Finanzierung sollen Stromerzeuger beitragen, indem Einnahmen die über einen Maximalertrag hinausgehen zu 90 % abgeschöpft werden, § 14 Abs. 1 StromPBG. Die verbleibenden 10 % sollen Anreiz dafür geben, weiter nachfrageorientiert zu produzieren. Wir geben einen... ... Mehr: Original Pressemeldung Maslaton
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