2024-12-22
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Es lauern Fallstricke

Die EU-Notfallverordnung soll eigentlich dazu dienen, den Ausbau der erneuerbaren Energien kurzfristig massiv zu beschleunigen. Allerdings droht genau das Gegenteil, denn in der Verordnung, die heute zur Abstimmung in der EU kommt, stecken einige Fallstricke.

Mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren – das ist in Europa angesichts der Energiekrise das Gebot der Stunde. Um den oft schwerfälligen Prozess der EU-Gesetzgebung zu beschleunigen, soll daher der Energieministerrat eine Notfallverordnung zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien verabschieden. An sich eine löbliche Sache – wenn in der Verordnung nicht einige Fallstricke lauern würden, die das genaue Gegenteil bewirken könnten.

Die neue EU-Energiestrategie REPowerEU trägt schon viel zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren bei. Das betont der europäische Windenergieverband WindEurope in seinem Statement. Sie führt neue Regeln ein, die für alle erneuerbaren Energien gelten, sowohl für neue Projekte als auch für solche, die sich derzeit im Genehmigungsverfahren befinden.

In ihrer jetzigen Form würden die vorgestellten Dringlichkeitsmaßnahmen aber nur für neue Genehmigungsanträge gelten, nicht aber für den Hauptteil der 80 Gigawatt an Windenergiekapazitäten, die derzeit europaweit in den Genehmigungsverfahren feststecken. Dabei ist die Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von entscheidender Bedeutung für den Ausbau.

Diese Tatsache ruft auch die Unternehmen aus der Branche der Erneuerbaren auf den Plan, die sich nun in einem Protestschreiben an die EU wenden. Darin heißt es: „Die Verordnung sollte dazu beitragen, die Genehmigung für erneuerbare Energien zu beschleunigen. Das ist ein hervorragendes Ziel.“ Tatsächlich aber würde die aktuelle Verordnung „uns sogar zurückwerfen im Vergleich zu den Bestimmungen, die derzeit zwischen Rat und Europäischem Parlament als Teil der Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energien beschlossen wurden. Die Dringlichkeitsverordnung muss sicherstellen, dass diese Regeln für alle Genehmigungen für erneuerbare Energien gelten. Unabhängig davon, ob sie neu sind oder noch ausstehen.“

Sie fordern daher eine Anpassung der Dringlichkeitsverordnung. Unterzeichnet wurde der Brief unter anderem von den CEOs von GE Renewable Energy, Enercon, Ørsted, RWE, Vattenfall und Vestas.

Die Genehmigungsprozesse sind zu aufwendig und dauern zu lang (Bild: Pixabay)

Auch der BDEW warnt vor Problemen: „Nach dem Entwurf der EU-Kommission könnten beim Artenschutz sogar noch strengere Vorgaben gelten, als bisher vorgesehen sind. So könnten zukünftig für Erneuerbaren-Projekte sogar Schutzmaßnahmen ohne Anlass als Mindestanforderung angeordnet werden. Selbst wenn die Vorschrift Auslegungsspielräume in andere Richtungen offenlässt, werden diese nach unserer Erfahrung in der Praxis nicht zugunsten der Projektierer ergriffen“, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Gerade in Deutschland würde dies die aktuelle Rechtslage erheblich verschlechtern. Um mit der Verordnung die angestrebte Beschleunigungswirkung zu erreichen, müssten die Vorgaben im Sinne einer echten Umkehr vom Individuen- zum Populationsschutz weiterentwickelt werden, so der BDEW.

Dabei könnte gerade die Windbranche nun endlich die lang erwarteten Impulse gebrauchen. Während die Stimmung in der Branche laut dem atruellen WindEnergy trend:index zwar weiterhin gut ist, sprechen die Zahlen eine andere Sprache: Es werden immer noch nicht genug Windkraftanlagen errichtet, um Deutschlands Klimaschutzziele zu erreichen. Größte Probleme sind neben Problemen in der Lieferkette fehlende Facharbeiter/innen – und langsame Genehmigungsprozesse. Zumindest an letzterem könnte die EU nun entscheidend etwas verändern.

Autor:
Katrin Radtke
Email:
presse@windmesse.de
Keywords:
EU, Dringlichkeitsverordnung, WindEurope, Verband, BDEW, Deutschland, Genehmigung, Prozess, Artenschutz, Ausbau, erneuerbare Energie, Tempo
Windenergie Wiki:
REpower, Enercon



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