2024-11-05
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Meldung von Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)

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Neue Klimaklagen in Baden-Württemberg und Niedersachsen

Deutsche Umwelthilfe reicht mit Kindern und jungen Erwachsenen Verfassungsbeschwerden ein

  • Die eingelegten Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe richten sich gegen die unzureichenden Klimaschutzgesetze der beiden Bundesländer
  • In Baden-Württemberg klagt die DUH zusätzlich vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes auf Erstellung des seit Jahren fehlenden „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts“
  • Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen sind verpflichtet, Klima mit verbindlicher Gesetzgebung und ausreichenden Maßnahmen zu schützen 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reicht gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen neue Klimaklagen gegen die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen ein. Die Beteiligten fordern Landesklimaschutzgesetze, die dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen. Die DUH unterstützt damit nun in zehn Bundesländern Kinder und junge Erwachsene im Kampf für mehr Klimaschutz vor Gericht. Zusätzlich zu den vor dem Bundesverfassungsgericht eingereichten Beschwerden klagt die DUH in Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim auf Erstellung des „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts“. Das Konzept hätte nach dem Gesetz bereits 2020 erstellt werden müssen, liegt allerdings noch immer nicht vor und wird in diesem Jahr auch nicht mehr verabschiedet.

Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet: „Klimaschutz ist auch Landessache. Die Klimaschutzgesetze in Baden-Württemberg und Niedersachsen sind unzureichend. Mit ihnen werden die Länder nicht in der Lage sein, ihren Anteil an der Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens zu erbringen.“ 

In Baden-Württemberg unterstützt die DUH fünf teilweise minderjährige Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer bei ihrer Verfassungsbeschwerde. In Baden-Württemberg wurde 2013 ein Landesklimaschutzgesetz erlassen, das im Oktober 2021 novelliert wurde. Demnach will Baden-Württemberg bis 2040 Treibhausgasneutralität erreichen, bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 65 Prozent sinken. Die Ziele als solche genügen schon nicht, um einen ausreichenden Beitrag zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten. Es fehlen auch Zwischenschritte, mit denen überprüft werden kann, ob die Ziele eingehalten werden.

Dazu An Janna Mahendrarajah, Beschwerdeführerin aus Baden-Württemberg: „Ein lebenswertes und vor allem gerechtes Leben funktioniert nicht, wenn wir unsere Ökosysteme ausbeuten. Wir müssen jetzt für Klimagerechtigkeit sorgen. Deshalb verklage ich die baden-württembergische Landesregierung.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Landesregierung in Baden-Württemberg tut zu wenig für den Klimaschutz. Auch das novellierte Klimaschutzgesetz setzt sich nicht ausreichende Ziele. Mehr noch: Es fehlen die konkreten Maßnahmen zur verbindlichen Reduktion der Klimagasemissionen. Offensichtlich um Konflikte der Regierungsparteien Grüne und CDU zu vermeiden, verschiebt die Landesregierung die nötigen Klimaschutzmaßnahmen auf die Zeit nach der nächsten Landtagswahl und verweigert verfassungsgemäße Klimagas-Minderungsmaßnahmen. Im Klimaschutzkonzept muss die Landesregierung kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Verkehrswende, der energetischen Sanierung von Kindergärten, Schulen und sonstigen Landes- und Kommunalgebäuden und einen schnelleren Ausbau von Solar- und Windenergie festlegen.“

Auch in Niedersachsen ziehen fünf teilweise minderjährige Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer vor das Bundesverfassungsgericht. Das niedersächsische Klimaschutzgesetz enthält keine ausreichenden Ziele, um die Treibhausgasemissionen ausreichend zu reduzieren. So will man in Niedersachsen die Klimaneutralität erst im Jahr 2050 erreichen, obwohl das Bundes-Klimaschutzgesetz dies für ganz Deutschland schon im Jahr 2045 vorsieht.

Dazu Emily Karius, Beschwerdeführerin aus Niedersachsen: „Statt die Energiewende und wirksamen Klimaschutz voranzutreiben, finanziert meine Landesregierung weiter die Erdgasindustrie und gefährdet so unsere Zukunft. Niedersachsen muss endlich konsequenten Klimaschutz betreiben.“

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Niedersachsen will ‚Klimaschutzland Nr.1‘ werden, plant aber neue Anlagen für klimaschädliches Flüssig-Erdgas, das häufig mit der besonders umweltbelastenden Fracking-Technik gewonnen wird. Das selbst gesetzte Klimaziel der Treibhausgasneutralität möchte Niedersachsen erst 2050 einhalten statt bereits 2045, wie der Bund. Sofern Niedersachsen nicht vorhaben sollte, aus der Bundesrepublik Deutschland auszutreten, widerspricht eine solche Regelung nicht nur dem Pariser Klimaschutzabkommen, sondern auch dem Grundgesetz. Die Landesregierung in Niedersachsen muss ihr Klimaschutzgesetz dringend nachbessern.“

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Bundesländer müssen mehr investieren in den Klimaschutz. Baden-Württemberg und Niedersachsen müssen ihre unzureichenden Klimaschutzgesetze Paris-konform umgestalten. Ansonsten sind die Gesetze nicht verfassungskonform, wie das Bundesverfassungsgericht Anfang dieses Jahres deutlich gemacht hat. Insbesondere im Gebäudebereich ist der Handlungsdruck für mehr Effizienz und klimafreundliche Sanierungen hoch. Hier können und müssen Baden-Württemberg und Niedersachsen sofort aktiv werden.“

Die eingereichten Verfassungsbeschwerden schließen an die wegweisende Klima-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz an, die auf eine von der DUH unterstützte Verfassungsbeschwerde zurückgeht. Damit geht die DUH gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen nun in zehn Bundesländern gegen mangelnden Klimaschutz vor: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

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Quelle:
DUH
Email:
presse@duh.de
Keywords:
DUH, Klimaklagen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Verfassungsbeschwerde, Windenergie, Windkraft
Windenergie Wiki:
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