Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
Maslaton kritisiert EEG 2021
Original Pressemeldung Maslaton:
EEG 2021 beschlossen – Windenergieanlagen nicht im öffentlichen Interesse?
Wieder einmal bestätigte sich das „Strucksches Gesetz“. Die Wortprägung des ehemaligen SPD-Fraktionschef Peter Struck besagt, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineingekommen ist.
So verhält es sich auch mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches am 17.12.2020 im Bundestag beschlossen wurde und am 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Im letzten Moment wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien der im Regierungsentwurf noch enthaltene § 1 Abs. 5 EEG gestrichen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD müssen sich die Frage gefallen lassen ob sie von allen guten Geistern verlassen worden sind. Denn in diesem Absatz hieß es: „Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im... ... Mehr: Original Pressemeldung Maslaton
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