Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
BSH erlässt erstmals Rechtsverordnung zur Eignung von Flächen für Windenergie auf See
Original Pressemeldung BSH:
BSH erlässt erstmals Rechtsverordnung zur Eignung von Flächen für Windenergie auf See
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 15. Dezember 2020 die Erste Verordnung zur Umsetzung des Windenergie-auf-See-Gesetzes erlassen und damit die Eignung der Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) für die Nutzung durch Windenergie festgestellt. Die Erste Windenergie-auf-See-Verordnung (1. WindSeeV) wird heute im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Feststellung der Eignung ist wesentliche Voraussetzung für die Ausschreibung von Flächen für Offshore Windenergie in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) durch die Bundesnetzagentur. Aufgrund der 1. WindSeeV können nunmehr Flächen mit einer zu installierenden Leistung von knapp einem Gigawatt (insgesamt 958 Megawatt)... ... Mehr: Original Pressemeldung BSH
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- Megawatt, Bundesnetzagentur