Meldung von Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
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BSH erlässt erstmals Rechtsverordnung zur Eignung von Flächen für Windenergie auf See
Die Feststellung der Eignung ist wesentliche Voraussetzung für die Ausschreibung von Flächen für Offshore Windenergie in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) durch die Bundesnetzagentur. Aufgrund der 1. WindSeeV können nunmehr Flächen mit einer zu installierenden Leistung von knapp einem Gigawatt (insgesamt 958 Megawatt) ausgeschrieben werden. Nach den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans des BSH sollen diese drei Flächen im Jahr 2021 von der Bundesnetzagentur ausgeschrieben und versteigert werden.
Die Flächen N-3.7 und N-3.8 liegen in der deutschen AWZ der Nordsee, etwa 30 bis 40 km nördlich der ostfriesischen Inseln. Die Fläche O-1.3 in der deutschen AWZ der Ostsee befindet sich etwa 40 km nordöstlich der Insel Rügen. Die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Mit der fristgerechten Ausfertigung der Verordnung liefert das BSH einen wichtigen Baustein für die Umsetzung des in der Offshore-Vereinbarung vom 11. Mai 2020 zwischen Bund, Küstenländern und Übertragungsnetzbetreibern vereinbarten ambitionierten Offshore-Ausbaus.
Das BSH hat die drei Flächen über mehrere Jahre untersucht und auf die Eignung für die Errichtung von Offshore Windparks geprüft. Voraussetzung für die Eignung für Windenergie ist nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz, dass bestimmte Belange, wie der Schutz der Meeresumwelt, hier insbesondere der Vogelzug, und der Schifffahrt, berücksichtigt werden. Das BSH hat entsprechende Maßnahmen als Vorgaben für die spätere Umsetzung vorgeschrieben.
- Quelle:
- BSH
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.bsh.de/...
- Keywords:
- BSH, Rechtsverordnung, Eignung, offshore, WIndpark, auf See, Nordsee, Ausbau, Ostsee, Deutschland, Übertragungsnetzbetreiber
- Windenergie Wiki:
- Megawatt, Bundesnetzagentur