Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Schleswig-Holstein: Neuer Erlass zum Tötungsverbot
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
Neuer Erlass in Schleswig-Holstein zum Tötungsverbot
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) des Landes Schleswig-Holstein hat zum 08.07.2020 einen Erlass zu den „Anforderungen an die Bestanderfassung und Konfliktbewertung im Hinblick auf das Tötungsverbot bei der Errichtung von Windenergieanlagen mit einem unteren Rotordurchgang kleiner als 30 m und einem Rotordurchmesser größer als 100 m“ herausgegeben.
Was regelt der Erlass? In Schleswig-Holstein werden vermehrt Windenergieanlagen mit einem unteren Rotorduchgang kleiner als 30 m und einen Rotordurchmesser größer als 100 m beantragt. Hierdurch sah sich das MELUND dazu veranlasst, die Erfassung und Bewertung von Artengruppen an Standorten zu regeln, für die im Rahmen immissionsschutzrechtlicher... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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