Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
10H-Abstand für Polen auf Prüfstand des EuGH
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
Polnischer 10H-Abstand auf Prüfstand des EuGH – Paukenschlag für Bayern?
Der Art. 4 des Gesetzes über die Investition in Windkraftanlagen regelt, dass eine Windenergieanlage in Polen einen Mindestabstand vom Zehnfachen seiner Höhe bis zur nächsten Wohnbebauung einhalten muss. Nur dann kann sie baurechtlich zulässig zu sein.
Der EuGH erklärte mit Urteil vom 28.05.2020 (Az.: C 727/17) die polnische 10H-Regelung zwar für europarechtskonform, aber nur solange wie die verbindlich festgelegten Ziele zur Erhöhung des erneuerbaren Energieanteils noch erreicht werden können. Der Art. 4 des Gesetzes über die Investition in Windkraftanlagen regelt, dass eine Windenergieanlage (folgend: WEA) in Polen einen Mindestabstand vom Zehnfachen seiner Höhe bis zur nächsten Wohnbebauung einhalten muss, um baurechtlich zulässig zu sein. Grund für die Vorabentscheidung... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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- Windenergie Wiki:
- WEA, REpower, 10H-Regelung