15.05.2020
Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
EEG-Umlage bis 31.05.2020 melden
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
Alle Jahre wieder – EEG-Umlage bis 31.05.2020 melden!
Für Betreiber von Erzeugungsanlagen, die auch Dritte mit dem erzeugten Strom beliefern, steht erneut die jährliche Meldefrist vor der Tür.
Sie müssen zum 31.05.2020 an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber die an Dritte gelieferten Strommengen und – soweit diese ebenfalls der Umlagepflicht unterliegen – auch selbstverbrauchte Strommengen zur Ermittlung der EEG-Umlage melden. Hierzu verpflichtet § 74 Abs. 1 EEG 2017 die Anlagenbetreiber. Weitere Details zur Meldepflicht und zu den richtigen Meldewegen finden Sie hier. Zinszahlungen... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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