2024-12-22
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Meldung von Statkraft Markets GmbH

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Statement zur heutigen Entscheidung der Bundesnetzagentur im Aufsichtsverfahren gegen Statkraft Markets GmbH

Die Bundesnetzagentur hat Statkraft darüber informiert, dass sie einen Verstoß der Statkraft Markets GmbH gegen ihre vertraglichen Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom festgestellt hat / Die Entscheidung betrifft die im Juni letzten Jahres aufgetretenen, außergewöhnlichen Netzsituationen

Die Bundesnetzagentur hat Statkraft darüber informiert, dass sie einen Verstoß der Statkraft Markets GmbH gegen ihre vertraglichen Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom festgestellt hat. Sie ist der Ansicht, dass die Statkraft Markets GmbH am 12. Juni 2019 in der TenneT-Regelzone und am 25. Juni 2019 in der Amprion-Regelzone ihrer Pflicht zur ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung nicht hinreichend nachgekommen ist.

Die zugrunde liegende Entscheidung haben wir heute erhalten. Gegenwärtig prüfen wir die Begründung. Wir sind nach wie vor fest davon überzeugt, unseren Bilanzkreis zu jeder Zeit gemäß den maßgeblichen deutschen und europäischen regulatorischen Vorgaben bewirtschaftet zu haben. Vor diesem Hintergrund werden wir insbesondere eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf prüfen.

Wir nehmen die Pflichten als bilanzkreisverantwortliches Unternehmen sehr ernst und erfüllen diese stets ordnungsgemäß. Anders als bei konventionellen Kraftwerken ist es bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen de facto kaum möglich, den Bilanzkreis ausgeglichen zu halten. Denn niemand kann genau vorhersagen, wieviel Strom aus Sonne und Wind tatsächlich erzeugt wird. Deswegen ist es unvermeidbar, dass gegebenenfalls Energiemengen in der Erzeugungsprognose angemeldet werden, die dem Bilanzkreisverantwortlichen dann nicht zur Verfügung stehen. Bei Statkrafts seinerzeit 12.000 MW umfassenden Erneuerbaren-Energie Portfolio hatten die Unsicherheiten in den Wettervorhersagen an den betreffenden beiden Tagen zu entsprechenden Abweichungen geführt.

Für die im Juni letzten Jahres aufgetretenen außergewöhnlichen Netzsituationen lagen uns zunächst keinerlei Anhaltspunkte vor. Wir haben erst Kenntnis davon erlangt, nachdem die Übertragungsnetzbetreiber den Markt Ende Juni hierüber informiert haben.

Die Situation zeigt deutlich, dass wir eine größere Transparenz im deutschen Strommarkt benötigen, wie dies beispielsweise in Großbritannien bereits der Fall ist. Nach unserer Auffassung hätte eine zeitnahe Marktinformation über die kritische Netzsituation mit hoher Wahrscheinlichkeit die Juni-Ereignisse verhindert. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir sehr, dass die Übertragungsnetzbetreiber kürzlich dazu übergegangen sind, die Marktteilnehmer in Echtzeit über getroffene Notfallmaßnahmen zu informieren.

Als Vermarktungspartner für die Betreiber von Windkraft- und Solarparks, wie auch andere Direktvermarkter, haben wir seit Einführung der Direktvermarktung mit immer besseren Erzeugungsprognosen zu einer deutlichen Reduzierung des Ausgleichsenergiebedarfs beigetragen. Die Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland können den steigenden Anteil erneuerbarer Energien daher mit immer weniger Regelleistung in das Netz integrieren. Das wiederum verhindert noch stärker steigende Netzentgelte. Somit tragen wir zu einer effizienten und kostengünstigen Erzeugung, Nutzung und Integration von Strom aus erneuerbaren Quellen in Deutschland bei.

 

 

Quelle:
Statkraft Markets GmbH
Autor:
Pressestelle
Link:
www.statkraft.de/...
Windenergie Wiki:
MW, Direktvermarktung, Bundesnetzagentur



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