27.04.2020
Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Schleswig-Holstein legt Erlass für Rückbauverpflichtung vor
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
Erlass zum Vollzug der Rückbauverpflichtung bei WEA
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein (MELUND) hat am 22.04.2020 einen entsprechenden Erlass zur Rückbauverpflichtung veröffentlicht.
Mit dem Erlass werden die Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit der Rückbauverpflichtung nach § 35 Abs. 5 S. 2 BauGB für WEA näher erläutert und Hinweise für den Vollzug gegeben. 1. Allgemeines Grundsätzlich ist für den Außenbereichsschutz der vollständige Rückbau der WEA nach dauerhafter Nutzungsaufgabe erforderlich. Die im Gesetz verankerte Verpflichtung zur Abgabe einer Rückbauerklärung in ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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