Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Weniger Blinken in der Nacht
Original Pressemeldung VDMA:
Windenergie: Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift verbessert Realisierung und Akzeptanz
Das Kabinett hat gestern die Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) beschlossen.
Hierin wurde die Gesamtanlagenhöhe von 315 Metern entsprechend der Richtlinie der Internationalen Luftfahrtorganisation ICAO festgelegt, welche in Zukunft die Befeuerung des Turms und der Gondel unabhängig von der Rotorblattlänge vorsieht. Hiermit entfällt die derzeit geltende 65-Meter-Regelung. Außerdem beinhaltet die Vorschrift die Erweiterung der Regelung zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK). Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, kommentiert diese Entscheidung wie folgt: „Die überfällige Anpassung der AVV wird von der Windindustrie schon seit 2017... ... Mehr: Original Pressemeldung VDMA
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