Meldung von Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer e.V. (VDMA)
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Windenergie: Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift verbessert Realisierung und Akzeptanz
Hierin wurde die Gesamtanlagenhöhe von 315 Metern entsprechend der Richtlinie der Internationalen Luftfahrtorganisation ICAO festgelegt, welche in Zukunft die Befeuerung des Turms und der Gondel unabhängig von der Rotorblattlänge vorsieht. Hiermit entfällt die derzeit geltende 65-Meter-Regelung. Außerdem beinhaltet die Vorschrift die Erweiterung der Regelung zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK).
Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, kommentiert diese Entscheidung wie folgt: „Die überfällige Anpassung der AVV wird von der Windindustrie schon seit 2017 erwartet und ist in zunehmendem Maße für die Realisierung von Projekten von Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist sie auch relevant für das Erreichen der Klima- und Ausbauziele der Bunderegierung. Insbesondere der Wegfall der für moderne Anlagen nicht mehr passenden Regelung zur maximalen Länge der Rotorblätter erspart erhebliche Bürokratie und technischen Mehraufwand.
Ein weiterer wichtiger Punkt des heutigen Beschlusses ist die technische Ausgestaltung der Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung, die durch das EEG 2017 verpflichtend eingeführt wurde. Mit dem Wegfall der dauernden nächtlichen Beleuchtung entfällt zweifellos ein Hauptargument von Windenergie-Gegnern. Wir erwarten, dass sich hierdurch die Akzeptanz von Windenergieprojekten verbessert und sich deren Beklagung sowie Realisierungszeit reduzieren wird – dies auch im Sinne der Erreichung der Klimaziele.“
- Quelle:
- VDMA
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.vdma.org/...
- Keywords:
- Novelle, BNK, bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, Verwaltungsvorschrift, Nacht, Blinken, Windrad, Anlage, Klage, Bürger, Akzeptanz
- Windenergie Wiki:
- Gondel