23.10.2019
Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
Frist für Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) verlängert
Original Pressemeldung www.prometheus-recht.de:
BNK-Pflicht: BNetzA verlängert Frist!
Neue Frist für die BNK-Ausstattung: 01.07.2021
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 22.10.2019 die Frist zur Umsetzung der BNK-Pflicht bis zum Ablauf des 30.06.2021 verlängert. Diese Entscheidung hatte sich in den letzten Wochen bereits angekündigt (lesen Sie hier) und erfüllt sicher die Hoffnungen nicht weniger Bestandsanlagenbetreiber. Zur Begründung verweist die BNetzA auf erhebliche Zweifel an der flächendeckenden... ... Mehr: Original Pressemeldung www.prometheus-recht.de
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- BNetzA, BNK, Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK), Windkraftanlage, Frist, Pflicht, Verfügbarkeit, Umrüstung, Turbine, Höhe, Blinken, Akzeptanz, Bevölkerung, Gericht
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- Bundesnetzagentur