Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Zum Branchenprofil von
Update: Freiwillige öffentliche Bekanntmachung einer Genehmigung rechtssicher?
Rechtliche Aspekte
VG Dresden: Keine öffentliche Bekanntmachung im vereinfachten Verfahren
Das VG Dresden kam in der ersten Instanz zum Ergebnis, dass die Widerspruchsfrist im vereinfachten Verfahren nicht durch Bekanntmachung in Gang gesetzt werden könne. Ein Verwaltungsakt dürfe ausnahmsweise nur dann öffentlich bekanntgemacht werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift ausdrücklich zugelassen sei. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren gem. § 19 BImSchG seien jedoch die Regelungen der öffentlichen Bekanntmachung des Bescheids gem. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG aufgrund von § 19 Abs. 2 BImSchG nicht anzuwenden.
OVG Bautzen: Nur keine Anwendung von Regelungen zur zwingenden öffentlichen Bekanntmachung
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat nun daraufhin entschieden, dass der öffentlichen Bekanntgabe nicht entgegenstehe, dass die angegriffene immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 19 Abs. 1 BImSchG erteilt wurde und in diesem vereinfachten Verfahren die für das förmliche Genehmigungsverfahren geltenden Regelungen des § 10 Abs. 7 S. 2 und 3 sowie Abs. 8 BImSchG über die öffentliche Bekanntmachung gem. § 19 Abs. 2 BImSchG nicht anzuwenden sind.
Die Vorschrift über die Nichtanwendbarkeit der Regelungen zur zwingenden öffentlichen Bekanntmachung besage nach Ansicht des Senats weder, dass eine öffentliche Bekanntmachung auf Antrag des Genehmigungsantragstellers nach § 21a Abs. 1 S. 1 der 9. BImSchV von vornherein kraft bundesgesetzlicher Spezialregelung ausscheidet, noch dass die Bekanntmachungswirkung nach § 41 VwVfG nicht eintreten kann. Sie bestumme nur, dass die Regelungen zur zwingenden öffentlichen Bekanntmachung im förmlichen Genehmigungsverfahren keine Anwendung finden (§ 41 VwVfG).
In seinem Beschluss nimmt das OVG Bautzen auf die Entscheidung des VGH Mannheim vom 07.03.2019 (10 S 2025/18) Bezug.
Fazit
Nun stellt auch die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts einen weiteren Schritt in Richtung der Rechtssicherheit dar. Damit ist es nach OVG Münster und VGH Mannheim das dritte Obergericht, das zum gleichen Ergebnis kommt und das Auslösen der gesetzlichen Rechtsmittelfrist durch die freiwillige öffentliche Bekanntmachung bejaht.
- Quelle:
- prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.prometheus-recht.de/...
- Keywords:
- prometheus, Kanzlei, Rechtswalt, Update, VG, Bekanntmachung, öffentlich, OVG, Regelung, Urteil