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Veranstaltungshinweis: Aktuelle Herausforderungen der Planung von Windenergieanlagen
Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zügig, wirtschaftlich und erfolgreich zum Abschluss zu bringen, ist für Planer eine große Herausforderung. Dass bei den letzten Ausschreibungsrunden mangels genehmigter Projekte die gesetzlich festgelegten Ausschreibungsvolumina nicht vollständig ausgeschöpft wurden, verdeutlicht die aktuellen Schwierigkeiten bei der Genehmigung von Projekten.
Vor diesem Hintergrund ist ein erfolgreiches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren entscheidend. Das Genehmigungsverfahren muss vor dem steigenden Kostendruck – die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag – mehr denn je so effizient wie möglich geführt werden. Fachliche und rechtliche Hindernisse müssen frühzeitig erkannt und überwunden werden. Vermeidbare Verzögerungen kann sich kein Projekt leisten. Dabei stellen konkurrierende Vorhaben, die Nachbarschaft anderer Infrastruktureinrichtungen, ein gestiegener Untersuchungsumfang und strengere Anforderungen an Antragsunterlagen insbesondere im Bereich Natur- und Artenschutz die Antragsteller im Genehmigungsverfahren regelmäßig vor Probleme.
Ein Beispiel hierfür ist der Umgang mit der „naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative“ der Naturschutzbehörden. Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat hierzu (leider) mehr Fragen aufgeworfen, als beantwortet. Die Richter haben zwar betont, dass Behördenentscheidungen gerichtlich kontrolliert werden müssten; es dürfe aber dann von weiterer Kontrolle abgesehen werden, wenn es tatsächlich an entscheidungsrelevanter, eindeutiger wissenschaftlicher Erkenntnis fehle. Bleibt also alles wie bisher, oder gibt es nicht doch neue Erkenntnisse und daraus abgeleitet Weichenstellungen?
Bei der Genehmigung und Umsetzung eines Projektes lauern diverse Hindernisse: Erforderliche Umplanungen im laufenden Verfahren werden von den Behörden zunehmend kritisch gesehen. Zudem fordern die Genehmigungsbehörden immer umfangreichere Antragsunterlagen, Gutachten und Risikoeinschätzungen als Bedingung dafür, dass sie überhaupt mit der Bearbeitung eines Antrags beginnen. Auch führt in letzter Zeit die vermehrt gestellte Forderung der Bundeswehr, eine bedarfsgerechte Steuerung bzw. Abschaltung zuzulassen, zu einem kostenrelevanten Fremdzugriff, der Projekt an die Grenze der Wirtschaftlichkeit bringt. Gleiches gilt für die Vorgabe des Gesetzgebers im Energiesammelgesetz, nicht nur neu genehmigte WEA, sondern auch Bestandsanlagen mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung auszurüsten – um nur einige Aspekte zu nennen.
Hinzu kommen zahlreiche Rechtsänderungen im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung und umfangreiche Klagerechte für Umweltschutzvereinigungen und Bürger. Der „Anreiz“ für Dritte, gegen eine Genehmigung auch nur einzelner Windenergieanlagen zu klagen, ist bei erleichterten Zugangsvoraussetzungen zu den Gerichten höher denn je.
Technische und rechtliche Vorgaben, praktische Lösungsansätze und aktuelle Entwicklungen: Hierüber referieren auch in diesem Jahr wieder Experten aus Wissenschaft, Technik und Rechtsberatung.
- Quelle:
- Spreewind
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
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- Keywords:
- Veranstaltung, Hinweis, Spreewind, Recht, Gesetz, Genehmigung, Tagung, Verzögerung
- Windenergie Wiki:
- WEA, MW