12.04.2017
Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
Erste Ausschreibungsrunde: Nicht abzuschätzen, wie Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften genutzt werden
Original Pressemeldung BWE:
Ausreichend hohes Volumen für Erste Ausschreibungsrunde Wind an Land
Voraussetzung für die Teilnahme an der 1. Ausschreibungsrunde Wind an Land – für welche bis einschließlich 2. Mai 2017 Gebote abgegeben werden können – war, dass eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bis zum 10. April 2017 an das Anlagenregister der Bundesnetzagentur gemeldet ist.
Die Bundesnetzagentur hat ... Mehr: Original Pressemeldung BWE
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