2024-12-22
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Meldung von Land Rheinland-Pfalz

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Neue Regeln für Windkraft

„Mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) setzt Rheinland-Pfalz die Koalitionsvereinbarung zum Thema Windkraft um“, sagte Innenminister Roger Lewentz nach der ersten Beratung des Verordnungsentwurfes im Ministerrat.

Die Planungshoheit der Kommunen bleibt auch im Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms bestehen.

Unter anderem ist bei der Fortschreibung aber vorgesehen, zusätzliche Gebiete zu definieren, in denen künftig keine Windenergieanlagen aufgestellt werden dürfen, und die Mindestabstände zu Wohngebieten werden erweitert. Im Entwurf sind dabei folgende Regelungen vorgesehen:

 

 

  • Die Windenergienutzung soll künftig zusätzlich ausgeschlossen sein:
  1. in den Kernzonen der Naturparke;
  2. im gesamten Naturpark Pfälzerwald;
  3. in denjenigen Natura 2000-Gebieten, für die die staatliche Vogelschutzwarte und das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht im „Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz" ein sehr hohes Konfliktpotential festgestellt haben;
  4. in Wasserschutzgebieten der Zone 1;
  5. in den Rahmenbereichen der Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und Obergermanisch-Raetischer Limes:
  6. in landesweit bedeutsamen Kulturlandschaften der Bewertungsstufen 1 und 2 (Darüber hinaus können in den regionalen Raumordnungsplänen auch Ausschlüsse in der Bewertungsstufe 3 festgelegt sein);
  7. in Gebieten mit zusammenhängendem alten Laubholzbestand.
  • Künftig dürfen neue Windkraftanlagen nur noch in einem Abstand von mindestens 1000 Metern, ab einer Anlagenhöhe von 200 Metern erst ab 1100 Metern Entfernung zur Wohnbebauung aufgestellt werden.
  • Werden bestehende Windkraftanlagen erneuert (Repowering), dürfen die neuen Mindestabstände um zehn Prozent unterschritten werden, wenn die Zahl der Anlagen um mindestens 25 Prozent reduziert und die Anlagenleistung der abgebauten Anlagen verdoppelt wird.
  • Verbindliches Ziel wird künftig, mindestens drei Windräder im räumlichen Verbund aufzustellen. Beim Repowering bestehender Windräder sieht die Vorgabe mindestens zwei Anlagen vor.

Der Entwurf zur Teilfortschreibung des LEP wird kurzfristig auf der Internetseite des Innenministeriums eingestellt und liegt demnächst in allen kreisfreien Städten und Kreisverwaltungen aus. Mit der Auslegung beginnt auch die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung. Neben Verbänden, Institutionen, Behörden und Kommunen können sich auch Privatpersonen mit einer Stellungnahme einbringen. Der nach den Stellungnahmen überprüfte Entwurf wird dem Innenausschuss des Landtags vorgelegt und schließlich vom Ministerrat beschlossen. Mit diesem Beschluss, der voraussichtlich im Frühjahr 2017 gefasst wird, tritt dann die Teilfortschreibung des LEP in Kraft.

Quelle:
Land Rheinland-Pfalz
Link:
www.rlp.de/...
Keywords:
Rheinland-Pfalz, Gesetzgebung, Windenergie, Windkraft
Windenergie Wiki:
Repowering



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