2024-03-28
http://w3.windmesse.de/windenergie/news/20007-mit-neuem-erlass-windenergieausbau-in-nrw-muss-jetzt-kraftig-an-fahrt-aufnehmen

Meldung von Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.


Mit neuem Erlass: Windenergieausbau in NRW muss jetzt kräftig an Fahrt aufnehmen

Branchenverbände der Erneuerbaren Energien und der Windenergie begrüßen längst überfälligen Windenergieerlass der Landesregierung – LEE-Vorsitzender Lahme: „Windenergieausbau in NRW braucht aber weitere Meilensteine statt immer neuer Restriktionen“

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Die Erneuerbare-Energien-Branche in Nordrhein-Westfalen hat den heute veröffentlichten Windenergieerlass der Landesregierung grundsätzlich begrüßt. „Der Windenergieerlass ist eine wichtige Grundlage, um den notwendigen Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen endlich wieder in Schwung zu bringen. Denn leider mussten Investoren, aber auch Behörden und Kommunen viel zu lange auf die schon vor über einem Jahr angekündigte Neufassung warten. Dass der Erlass nun vorliegt, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass weitere wichtige Meilensteine gesetzt werden müssen, um den Ausbau der Windenergie als tragende Säule der Energiewende in NRW weiter voranzutreiben“, sagte Klaus Schulze Langenhorst, Vorsitzender des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bundesverbandes Windenergie (BWE NRW).

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) und der BWE NRW begrüßten im neuen Erlass vor allem die Regelungen zur Windenergienutzung in Landschaftsschutzgebieten und zum vereinfachten Verfahren der Landschaftsbildkompensationen, wenngleich die Ersatzgeldleistungen hier zu hoch ausgefallen seien. Auch sei die Vorgabe, dass Waldgebiete für die Windenergie keine grundsätzlichen Tabuzonen sind, positiv zu bewerten. Allerdings enthalte der neue Erlass auch manche Regelung, die die ohnehin schwierige Suche nach geeigneten Flächen weiter erschweren wird: So kritisierten LEE NRW und BWE NRW besonders, dass der Geologische Dienst künftig an Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beteiligt werden und ein Prüfradius von 10 Kilometern um seismologische Stationen gelten soll. Das sei umso unverständlicher, als bislang bei den bisher in NRW installierten gut 3.000 Windenergieanlagen keinerlei Probleme bekannt geworden sind. Auch die im Erlass festgeschriebene doppelte Absicherung der Rückbauverpflichtung, die es so nur für Windenergieanlagen gibt, bewerten die Verbände negativ.

Beide Verbände forderten die Landesregierung dazu auf, entschlossen für einen Ausbau der Windenergie in NRW einzutreten und vor allem die längst überfällige Verabschiedung von Landesentwicklungsplan (LEP) und Klimaschutzplan im Sinne der Energiewende voranzubringen. Die Erstellung des LEP, der insbesondere für die weitere Regional- und Bauleitplanung erhebliche Bedeutung hat, braucht inklusive der Zeit der Minderheitsregierung mittlerweile mehr als fünf Jahre. Der Klimaschutzplan, der laut Klimaschutzgesetz bereits im Jahr 2013 erarbeitet werden sollte, befindet sich derzeit noch in der parlamentarischen Beratung. Schulze Langenhorst zeigte ein weiteres Konfliktfeld auf: „Der Artenschutz kristallisiert sich als eines der größten Hindernisse beim Ausbau der Windenergie heraus. Dabei sind Windenergie und Artenschutz in Wahrheit deutlich verträglicher als häufig behauptet.“ Deshalb müsse auch der „Leitfaden Artenschutz“ als weitere wichtige Grundlage für den Windenergieausbau in NRW noch einmal evaluiert und an die neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft und Praxis angepasst werden.

Deutliche Korrekturen forderten LEE NRW und BWE NRW zudem am neuen Landesnaturschutzgesetz, da es in seiner jetzigen Form die Energiewende in Nordrhein-Westfalen auszubremsen drohe. „Klar ist: Nur mit einem ambitionierten Windenergieausbau kann die nordrhein-westfälische Energiewende gelingen. So begrüßenswert der neue Windenergieerlass auch ist, er ist nur ein Zwischenschritt. Gesetze, wie das Landesnaturschutzgesetz, dürfen nicht manche positive Regelung des Windenergieerlasses für den Ausbau der Windenergie direkt wieder konterkarieren“, mahnte Schulze Langenhorst.

Nach Einschätzung von LEE NRW und BWE NRW baut der jetzige Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes in vielen Bereichen neue rechtliche Hürden unter anderem auch für den Ausbau Erneuerbarer Energien auf. „Der Landesregierung muss klar sein: Wenn sie ihre ambitionierten Ziele erreichen möchte, dass Erneuerbare Energien bis 2025 mindestens 30 Prozent unseres Strombedarfs liefern, dann sind weitere Barrieren für unsere Zukunftsenergien eindeutig der falsche Weg“, so Andreas Lahme, Vorsitzender des LEE NRW.

Quelle:
LEE
Email:
info@lee-nrw.de
Link:
www.lee-nrw.de/...
Windenergie Wiki:
Energiewende, BWE



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