2024-12-22
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Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

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Schleswig-Holstein: Der Ausbau der Windenergie muss auch nach der Veränderungssperre weiter gehen

Am kommenden Freitag, den 5.06.2015, tritt landesweit eine Veränderungssperre in Kraft. Die Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein ist immens.

Betroffen davon ist die gesamte Windenergie-Branche mit ihren rund 9.000 Arbeitsplätzen und Investitionen von rund 1,5 Milliarden Euro jährlich.

„Ohne Windenergie wird die Energiewende in Schleswig-Holstein nicht funktionieren und ohne Schleswig-Holstein schaffen wir den Atomausstieg und die Klimaziele in Deutschland nicht“, so BWE-Landesvorstand Reinhard Christiansen“. „Onshore Wind ist volkswirtschaftlich die günstigste Form der Erneuerbaren Stromversorgung. Aus diesem Grund darf der Ausbau nicht stoppen. Selbst ein Stillstand von nur einigen Wochen bedeutet einen herben Rückschlag.“

Nach Inkrafttreten des Windenergieplanungsfeststellungsgesetzes am kommenden Freitag gilt eine Veränderungssperre für ganz Schleswig-Holstein. Das hat es noch in keinem anderen Bundesland gegeben. Betroffen davon sind ebenfalls die kommunalen Planungen, denn mit der Aufhebung aller alten Regionalpläne sind auch die sogenannten F- und B-Pläne, die sich auf die alten Regionalpläne bezogen, unwirksam.

Damit der Ausbau der Windenergie fortgesetzt werden kann, müssen die Investoren für jedes ihrer Projekte Einzelausnahmen beantragen. Um eine Ausnahme erhalten zu können, müssen zahlreiche Kriterien eingehalten werden. Nach dem Willen der Landesregierung sollen die Ausnahmekriterien den Investoren Rechtssicherheit geben und die Akzeptanz der Bevölkerung sichern. „Uns ist es besonders wichtig, dass diese Kriterien rechtssicher sind. Es wäre fatal, wenn diese gleich wieder vor den Richtern landen. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie uns einen barrierefreien Zugang zum Strommarkt ermöglicht. Dazu gehört auch, dass der Netzausbau weiter dem Ausbau der Windenergie folgt und nicht umgekehrt“, so Christiansen weiter.

Ziel der Landesregierung ist eine rechnerische 300 Prozentige Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2025. Dieser Anteil entspricht der Menge, die die drei  Kernkraftwerke Schleswig-Holsteins vor der Energiewende erzeugten. Sollen auch Industriestandorte im Süden mit sauberem Strom versorgt werden und die Wärmeversorgung und die e-Mobilität ebenfalls aus erneuerbaren Energiequellen stammen, dann muss dieser Prozentanteil noch nach oben korrigiert werden.

Quelle:
BWE
Email:
info@wind-energie.de
Link:
www.wind-energie.de/...
Windenergie Wiki:
Energiewende, BWE



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