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Windmesse-Interview mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Windmesse: Stellen Sie sich doch zunächst bitte kurz vor.
Axel Binder: Mein Name ist Axel Binder, ich bin Diplombiologe und hier im Referat Ordnung des Meeres im Sachgebiet Umweltprüfung tätig. Ich gehöre zu den biologischen Fachleuten bei uns im Referat, wir sind zuständig für die Genehmigungsverfahren. Wir legen den Untersuchungsrahmen fest, der auf unserem 'ökologischen Standarduntersuchungskonzept' (StUK4) basiert, den wir unter Mitwirkung von zahlreichen externen Experten entwickelt haben. Wir sind am Bereich der Genehmigungen beteiligt und führen dort die Umweltverträglichkeitsprüfungen durch. Dazu müssen wir die uns vorgelegten Umweltverträglichkeitsstudien prüfen sowie Literatur sichten, um dann zu schauen, ob der Windpark an dieser Stelle zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Meeresumwelt führt.
Maria Boethling: Ich bin Maria Boethling, ich bin Biologin und im gleichen Referat tätig. Ich beschäftige mich ebenfalls mit der Prüfung von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen und schaue mir Daten von den Standarduntersuchungen, die wir anordnen, an. Seit 2009 bin ich auch im Vollzug der Verfahren involviert, denn seit dem Jahr haben wir Genehmigungen, die in die Realisierungsphase eingetreten sind. Das ist ein sehr spannender Bereich – die Prüfung der Auswirkungen anhand von Windparks, die im Bau oder eben im Betrieb sind.
Binder: Vor allem sind wir jetzt in der spannenden Phase angekommen, denn die Genehmigungen haben wir bisher nur auf Grundlage von Prognosen erteilt. Es gab letztendlich keine Erfahrungen oder Vergleichsuntersuchungen. Windparks an Land kann man nur sehr bedingt heranziehen, weil die Verhältnisse an Land nicht aufs Meer übertragbar sind. Zugvögel zum Beispiel haben an Land andere Verhaltensweisen. Jetzt beginnt also auch für uns die entscheidende Phase, weil wir erste Parks haben, die in Betrieb gehen. Wir können nun schauen, ob unsere Prognosen zutreffend sind.
Welche Maßnahmen sind beim Bau bzw. beim Betrieb von Offshore-Windparks verpflichtend, um die Umweltauswirkungen möglichst gering zu halten?
Binder: Wir haben zwei entscheidende Richtwerte: Einmal den Schallgrenzwert von 160 Dezibel, der nicht überschritten werden darf. Zum anderen gibt es hinsichtlich der Stromkabel das sogenannte 2K-Kriterium, d.h. das Sediment über dem Kabel darf sich in einer Tiefe von 20cm unterhalb des Meeresbodens nicht mehr als 2 Grad erwärmen.
Wichtig sind zudem die ökologischen Basisaufnahmen, die noch vor Baubeginn durchgeführt werden müssen und deren Ergebnisse Grundlage für eine etwaige Genehmigung sind. Anschließend folgen die Bau- und die Betriebsphase, für die genau festgelegt ist, was wann wie untersucht werden muss. Als Maßnahme gibt es jeweils ein umfangreiches Monitoring-Programm. Während der Bauphase etwa müssen alle relevanten Schutzgüter, die es in dem Bereich des Parks gibt, also das Makrozoobenthos, Fische, Rast- und Zugvögel sowie die marinen Säuger untersucht werden. Das gleiche gilt während der Betriebsphase, die auf drei bis fünf Jahre festgelegt ist. Genau definiert ist der Untersuchungsumfang in unserem StUK4, wo in verschiedenen Tabellen und Grafiken alles genau beschrieben wird.
"Benthic GLERL 1". Licensed under Public Domain via Wikimedia Commons.
Gab es Vorerfahrungen aus anderen Offshore-Industriezweigen, die in den StUK eingeflossen sind?
Boethling: Vorerfahrungen aus der deutschen Nord- und Ostsee gab es nicht, denn es gab vorher nur eine einzige Gasplattform in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone. Als das Bauwerk in den 1980er Jahren als Einzelbauwerk genehmigt wurde, gab es noch keine entsprechende Standarduntersuchung. Es gab zwar gelegentlich Forschungsprogramme, die Daten geliefert haben, aber nichts Standardisiertes wie jetzt. Anfang 2000, als die ersten Anträge ins BSH gekommen sind, sind die ersten Untersuchungen angeordnet worden. Anfangs eher in unregelmäßigem Umfang, aber gleich im Jahr 2001 kam die erste Version des ökologischen Standarduntersuchungkonzepts heraus. Dazu kam ein Kreis von Experten aus Universitäten, Fachgutachterbüros, aber auch Fachbehörden zusammen und hat sich Gedanken gemacht, wie man am besten untersuchen kann. Das betrifft die Benthos-Lebewesen, Fische, Rastvögel, aber auch Zugvögel und vor allem marine Säugetiere.
Die erste Version des ökologischen Standarduntersuchungskonzepts war noch etwas knapper gefasst als heute, aber seitdem wurde das Verfahren standardisiert und bis heute fließen darin alle Erkenntnisse aus Untersuchungen ein, sodass mittlerweile die vierte Version des StuK erschienen ist. Seitdem hat sehr viel Forschung stattgefunden – das Bundesumweltministerium hat seit Beginn der 2000er zum Beispiel mehrere Projekte auf den Weg gebracht, die sich mit Schall beschäftigen. Daneben gab es mehrere Benthos-Projekte.
Binder: Das größte Projekt zur StUK-Evaluation (StUKplus) lief über fünf Jahre.Es wurde vom BMU finanziert und vom BSH koordiniert, Ziel des Projekts war es, am Beispiel des Offshore-Testfeldes alpha ventus ein tieferes Verständnis für die tatsächlichen Umweltauswirkungen von Offshore-Windparks zu gewinnen.
Im Projekt wurden neue Methoden und Erfassungstechniken erprobt, die über die Anforderungen des bisherigen Standarduntersuchungskonzept hinausgingen. Die Betreiber sind verpflichtet, das Umweltmonitoring gemäß Standarduntersuchungskonzept durchzuführen. Wir haben dann einerseits neue Techniken erprobt, andererseits geschaut, ob diese Untersuchungen zielführend sind. Das Benthos muss zum Beispiel im ersten, dritten und fünften Jahr untersucht werden, das zweite und vierte Jahr wurde durch die Forschung abgedeckt, um eine komplette Zeitreihe zu bekommen. Wir mussten dann schauen, ob wir hier nicht nachsteuern und doch alle fünf Jahre auf einmal aufnehmen müssen. Das ist in dem Rahmen des Projekts gemacht worden.
Was hat es mit dem RAVE-Projekt auf sich?
Boethling: RAVE (Research at alpha ventus) ist der Schirm, unter dem auch das StUKplus-Projekt gelaufen ist. RAVE wird vom BMWi finanziert. Dort wird nicht nur die Ökologie untersucht, sondern auch viele technische Aspekte wie z.B. Auswirkungen von Wind und Wellen auf die Anlagen. Die bekannten Untersuchungen und Daten der Anlagen aus dem Onshore-Bereich sind nicht wirklich übertragbar auf die Offshore-Bereiche. Vieles musste erst entwickelt werden im RAVE-Projekt. Mit dem StUKplus waren wir von der ökologischen Seite beteiligt am RAVE-Projekt.
Und noch ergänzend zu meinem Kollegen: Wir fahren immer auf zwei Schienen: Zum einen die Überwachung, die verpflichtend nach standardisierten Methoden ist. Zum anderen seit 2000 aber auch die kontinuierliche Forschung. Wir entdecken immer neue Fragestellungen und Ansätze, denn alles was neu ist, wirft gewisse Fragen auf. Irgendwann haben wir darauf die Antworten, aber dann fallen neue Fragen und Probleme an, bis eine Methode so weit standardisiert ist, dass wir sie in unsere Standardüberwachung übernehmen können.
Binder: Ein Beispiel ist etwa die Zugvogelerfassung mit Radargeräten. Da stellen wir fest: Wir bekommen zwar die Informationen, dass da ein Vogel fliegt, können aber anhand der Radardaten nicht sehen, um was für einen Vogel es sich handelt. Tagsüber ist es so, dass man nur einen gelben Fleck auf dem Radarschirm sieht und nicht mal weiß, ob das einer oder mehrere Vögel sind. Um eine gewisse Artenspezifität hin zu bekommen, werden Forschungen initiiert. Dies ist u.a. auch wichtig, weil viele Vögel besonders geschützt sind durch die EU-Vogelschutzrichtlinie, auf die wir ein besonderes Augenmerk legen müssen. Die Arten können wir mit den derzeitigen Methoden noch nicht richtig rausfiltern. Forschung ist erforderlich, um technische Verfahren zu entwickeln, die uns da weiterhelfen.
Das Standard-Werk wird also immer umfangreicher, wenn fortlaufend neue Erkenntnisse eingearbeitet werden?
Binder: Wenn Sie sich die einzelnen Auflagen anschauen, sind die schon immer aufwendiger und auch präziser geworden, weil wir auch gemerkt haben, dass wir zwar einen Standard hatten, einzelne Methoden aber noch Spielräume beinhaltet haben. Wir kommen aber langsam in die Situation, dass immer mehr Parks genehmigt werden, also müssen wir das kumulativ betrachten. Das Einzelvorhaben rückt dabei immer mehr in den Hintergrund. Wichtig ist zu wissen, wie vereinbart sich ein neu hinzukommender Park mit bereits genehmigten. Das bedeutet, dass die Untersuchungen für die einzelnen Antragssteller vergleichbar sein müssen, deshalb haben wir nach und nach die Spielräume, die die Gutachter hatten, immer mehr eingeschränkt, sodass wir eine vergleichbare Basis bekommen.
Wird die Offshore-Industrie in andern Ländern ähnlich intensiv durch die Behörden begleitet?
Boethling: Ich behaupte, dass es bei uns besonders intensiv betrieben wird. Ich glaube, wir sind die einzigen, die so einen Standard haben. Die Franzosen zum Beispiel haben unser Werk übersetzt. Wir haben eine deutsch-französische Kooperation, deshalb wurde es übersetzt und weitestgehend übernommen.
Binder: Holland zum Beispiel übernimmt unser Standarduntersuchungskonzept nicht komplett. In Dänemark und England finanziert der Staat die Untersuchungen. Das ist der große Unterschied zu uns: Die Untersuchungen zur Grundlage der Genehmigung sind vom Antragssteller zu finanzieren. Ich glaube, in dem Umfang ist es einmalig in Europa. Ich denke, das hat auch damit zu tun, dass die deutschen Offshore-Windparks sehr weit draußen stehen, denn die Wassertiefen sind mit denen anderer Staaten nicht vergleichbar.
Boethling: Wir reden hier über Wassertiefen von über 20 Metern. Wir haben zwei Parks in den Tiefen von 20 bis 25 Metern, alle anderen sind 25, 30 oder sogar 35 Meter.
Binder: Der Offshore-Windpark Bard ist bei 40 Metern.
Boethling: Das ist einmalig. Die anderen Länder hatten die Windparks bisher sozusagen direkt vor der Hafenkante, wo man anders untersuchen kann. Und vor allem: Wenn es staatliche Untersuchungen sind, ist es wie beim nationalen Monitoring: Es gibt gewisse Grenzen. Man kann nicht alles erfassen, dafür hat man keine Möglichkeiten, weder personell noch finanziell. Wir haben in Deutschland die bequeme Situation, dass die Antragssteller und Betreiber verpflichtet sind, diese Untersuchungen durchzuführen.
"Anholt September 2014" by Katrin Scheib - Own work. Licensed under CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons.
Wird von Plattformen aus geforscht oder vom Schiff? Welche Methoden gibt es?
Binder: Die Untersuchungen sind natürlich sehr stark von den Schutzgütern abhängig. Ich fang mal in der Nahrungskette weiter unten beim Makrozoobenthos an. Das ist praktisch die Bodenlebewelt wie Krebse, Muscheln und Schnecken. Die werden hauptsächlich vom Schiff aus untersucht. Da gibt es zwei unterschiedliche Methoden. Es gibt zum Beispiel einen Kastengreifer, der abgesenkt wird und eine Bodenprobe hochbringt, die an Bord analysiert wird. Damit erfasst man die Tiere, die im Boden leben. Die nennen wir Infauna – im Boden lebende Organismen. Dann gibt es noch die vielen Krebse, die über den Meeresboden hinweglaufen, die werden auch vom Schiff aus untersucht. Dazu hat man eine kleine Baumkurre, ein Fanggerät, was über den Boden gezogen wird und das die Tiere erfasst.
Fische werden auch vom Schiff aus untersucht. Dazu wird auch eine Baumkurre verwendet, die in unserem Standard genau beschrieben ist. Damit werden hauptsächlich die Fische erfasst, die boden-orientiert sind, wie Plattfische oder Dorsche. Was man damit nicht richtig erfassen kann, sind die Fische, die im Freiwasserkörper leben, also Schwarmfische, wie Hering oder Sprotte, die bekommt man da eher zufällig mit.
Binder: Zugvögel werden zum Teil auch vom Schiff aus erfasst mit Radargeräten, mit Horizontal- und Vertikalgeräten. Aber je mehr Bauwerke wir haben, desto mehr feste Stationen haben wir auch, sodass wir teilweise auf Umspannplattformen oder auf den Konverterplattformen Radargeräte installieren. Von da aus versuchen wir dann die Infos einzuholen.
Dann gibt es noch die Methode, dass Ornithologen vor Ort Sichtbeobachtungen machen. Die Vögel werden dabei visuell erfasst und es wird notiert, welche Arten dort vorkommen. Nachts wird eine Ruferfassung durchgeführt, bei der die Vogelrufe registriert werden. Aber dazu muss man wieder sagen, dass nicht alle Vögel rufen. Mit jeder Methode hat man also nur einen gewissen Ausschnitt – Interpretieren kann man nur, wenn man alle Untersuchungsmethoden zusammen nimmt.
Boethling: Mit dem Schiff werden ebenfalls Rastvögel oder Nahrung suchende Vögel untersucht. Die Methode, die wir dort anwenden, ist auch im Standard beschrieben: Man fährt mit dem Schiff mit Ornithologen an Bord entlang von Transsekten. Damit besteht die Möglichkeit, 300 Meter links und rechts vom Schiff zu erfassen, was alles auf dem Wasser sitzt: Möwen, Basstölpel, Seetaucher, usw. Und auch die fliegenden Vögel natürlich. Diese Methode hat Vor- und Nachteile: Man kann gut erkennen, was es für Arten sind, zum Beispiel die Seetaucher oder Trottellummen. Aber man muss mit dem Schiff lange unterwegs sein und kann nur kleine Gebiete abdecken.
Dazu kommt dann noch komplementär eine Befliegung, eine Methode unter Einsatz von Flugzeugen, die bis 2013 durchgeführt wurde. Dabei werden kleine Flugzeuge, die speziell ausgestattet sind mit 'Bubble-Windows', eingesetzt. Das machen erfahrene und geduldige Beobachter, die aus einer Höhe von ca. 76 Metern erfassen, was auf dem Wasser sitzt und was fliegt. Dabei stellt die Geschwindigkeit des Flugzeugs – selbst bei einem Kleinflugzeug – ein Problem dar, weil man nicht alles erkennen kann. Wie mein Kollege schon sagte, hat jede Methode ihre Vor- und Nachteile und nur komplementär kann man das Bild vervollständigen. Vor ein paar Jahren, als hier die ersten Parks entstanden sind, merkten wir aber auch die Limitierung dieser Methoden: Die Flughöhe ist 76 Meter. Die Rotorhöhe, die wir im Moment haben, liegt bei 126 Metern. Das, was wir uns vorgestellt hatten, nämlich dass man zwischen den Reihen der Turbinen durch fliegen kann, hat sich eher als Schreibtischgedanke herausgestellt.
Also mussten wir alle ganz schnell umdenken und kamen auf das, was heute aktuell ist: Auf digitale Erfassungsmethoden. In Dänemark und in Großbritannien waren diese Methoden schon weit fortgeschritten und etabliert. Aber eine Methodenumstellung ist uns nicht leicht gefallen, denn wir müssen standardisierte Methoden benutzen. Auch den Betreibern ist der Umstieg nicht leicht gefallen, denn es besteht ein großer Preisunterschied. Die digitale Erfassungsmethode ist sehr teuer. Gleichzeitig glaube ich aber, dass es für uns ein Qualitätssprung ist, weil digitale Erfassung viel genauer ist. Und wir haben gleichzeitig die Beweissicherung, die wir benötigen, denn wir können die Ergebnisse jetzt jederzeit nachprüfen, was früher in der Form nicht möglich gewesen ist.
Binder: Die digitale Erfassung läuft entweder per Videofilm oder per Foto, sodass wir praktisch die Ergebnisse nachprüfen können. Das hatten wir früher nicht, als der Observer drüber geflogen ist – den Flug kann man nicht wiederholen und man musste dem Observer glauben, was er gesehen hatte. Das Ergebnis war nicht reproduzierbar.
Jetzt haben wir die Möglichkeit des Nachprüfens. Die Flughöhe liegt zwischen 400 und 500 Metern. Das Positive daran ist, dass man festgestellt hat, dass bei Flügen in 76 Meter Höhe zum Beispiel gerade der Seetaucher vom Flugzeug verscheucht wurde. Bei der jetzigen Höhe reagiert er nicht mehr, er fliegt nicht mehr auf. Die Vögel sind also weniger gestört und man hat gleichzeitig eine genauere Erfassungsmethode.
Wir haben das auch nicht einfach von oben herab gesagt, denn die Betreiber haben uns wiederum zu verstehen gegeben, dass sie die Flughöhe von 76 Metern nicht zulassen, denn es übernimmt keiner das Risiko, falls was passiert. Und wir wollten das Risiko auch nicht übernehmen. Letztendlich blieb den Betreibern dann auch nichts anderes übrig, denn sie mussten unsere Bestimmungen Ziffer 11 erfüllen, die besagt, wie das Betriebsmonitoring durchzuführen ist. Und das geht eben nur, wenn man die Parkfläche untersucht, was nur noch mit digitalen Flügen in der Höhe geht, sodass keine Gefährdung der Untersuchung und gleichzeitig auch des Personals und der Anlagen mehr gegeben ist.
Boethling: Damit man das Zusammenspiel zwischen Untersuchung und Überwachung mal erkennt: Wir begleiten die Überwachung gleichzeitig mit dem Forschungsvorhaben unter Leitung des BSH. Trotz vieler Methoden und Anbieter versuchen wir im Sinne einer Standardisierung eine Vergleichbarkeit herzustellen und Mindestanforderungen festzuschreiben.
Boethling: Ich komme nun zum letzten Schutzgut der marinen Säugetiere – der Schweinswal ist die hier heimische Art. Es gibt drei Arten von Untersuchungen: Das sind zum einen die Schiffstranssekt-Untersuchungen, bei denen die Tiere erfasst werden können, wenn sie zum Atmen an die Oberfläche kommen. Dann kann man sie auch mittels Flugzeug beobachten. Allerdings hat der Schweinswal die Eigenschaft, ziemlich lange unter Wasser zu bleiben, sodass immer ein Restrisiko da ist, dass man nicht alle Tiere erfasst. Dazu haben wir als Drittes zusätzlich noch die akustische Erfassung. Zum Glück sind Schweinswale sehr kommunikativ und unterhalten sich durch Klick-Geräusche, die man durch akustische Sensoren (Porpoise Click Detectors) auffangen kann.
In welcher Größenordnung bewegen sich die Kosten allein für die Untersuchung eines Windparks?
Binder: Ein Standarduntersuchungsjahr liegt nach meinem Wissen zwischen 1,5 und 2 Millionen Euro. Wenn man dann die Basisuntersuchungen nimmt, die zwei Jahre dauern, dann noch mal ein oder zwei Jahre Bauphase dazu rechnet und drei bis fünf Jahre Betriebsphase, dann kann man sich ausrechnen, von welchem Volumen wir reden. Das sind insgesamt um die 15 bis 20 Millionen Euro. Das muss man aber natürlich in Relation dazu sehen, was ein kompletter Windpark kostet. Das hört sich jetzt natürlich gewaltig an, aber onshore nehmen diese Kosten etwa 15 Prozent der Baukosten ein. Wenn man das mit offhore vergleicht, wären wir damit bei 300 Millionen Euro, davon sind wir aber natürlich weit entfernt.
Lesen Sie nächste Woche den 2. Teil unseres Interviews mit dem BSH.
- Autor:
- Katrin Radtke
- Email:
- kr@windmesse.de
- Windenergie Wiki:
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